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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1901-01-01 · Heft 3 · p. Seite 325

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
45 (1901)
Issue
Heft 3
Article
Anlage des Jad Hachasaka
Date
1901-01-01
Page
Seite 325 (sequence 4)
Language
German
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Anlage des Jad Hachasaka. 325 über widerstreitende Meinungen die Entscheidung treffen, und hierbei konnte man mit Recht eine ausreichende Mo« tivirung von ihm verlangen. Die Vergleichung seines Verfahrens mit dem des R. Jehuda ist nicht ganz zutreffend. Dieser hatte seine Entscheidungen nach Maimunfs eigenen Ausführungen1) mit einem Kongresse ge« lehrter Männer5 (רכי ובית דינו) — so zu sagen — auf parlamentarischem Wege, vereinbart, darum fanden seine Sätze — auch unmotivirt — unbedingte Anerkennung. M. hingegen traf seine gesetzgebenden Entscheidungen selb« ständig, gewissermassen aus eigener Machtvollkommenheit. Zwar giebt der Talmud — wie M., sich zu rechtfertigen sucht — für die Fixirung der Halacha gewisse, unverrückbare Grundsätze an2), allein dieselben reichen für die ganze Halacha bei weitem nicht aus. M. war also gezwungen, die von den Gaonim aufgestellten Regeln, über die noch Meinungsverschiedenheit herrschte, zu Hülfe zu nehmen, oder sich solche selbstständig zu bilden, die aber von Andern ebenfalls bestritten wurden3). Ferner lassen viele Stellen im Talmud verschiedene Deutungen zu, und je nach der Auffassung muss sich auch die Feststellung der Halacha richten. In solchen Fällen trägt aber die festgestellte Norm vollends das Gepräge der Subjectivität an sich und kann ohne Begründung auf allgemeine Geltung keinen Anspruch machen. M. hatte wohl Recht aus seinem Codex jede Beweisführung auszuscliliessen, denn diese kommt in der That einem solchen Werke nicht zu, aber er hatte Unrecht, sie deshalb für ganz überflüssig zu halten; und, wie er die Nothwendigkeit er- M S. M’s allgemeine Einleitung zum פיחש המשניות (S. Seraim). ף z. B.: ,הלכה כרבה נגד רב יוסף, הלכה כד׳ יוחנן לנבי ריש לקיש הלכה כרבא נגד אביי בר מיע״ל רכ״ם, הלכה כרב באיסורי וכשמואל בדיני בר משלשה דברים Vgl. hierüber ausführlich יד מלאכי I. Theih 3) M. betrachtet die angenommene ■Voraussetzungאם תמצא לומר) ׳) als thatsächiiebe Entscheidung, und ungelöste Fragen (בעיא דלא אפשיפזא) entscheidet er bei biblischen Gesetzen in erschwerendem, bei rabbinisehen in erleichterndem Sinne. Diese, sowie die erstere Kegel, die schon ron den Geonim aufgestellt wurde (vgl. Aschen zu Kidduschin Abschn. I, Ziff. 7) bekämpft Abraham ben David (vgl. Gross in Monatsschrift 23, 78). Ferner nimmt M. von zwei anonymen, widerstreitenden Keferaten (שתי לשונות) das vom Talmud zuerst angeführte als normirend an; vgl. ה׳ שופד I. 5 הי סוכה I. 8. KTsaak Gilt hingegen richtet sich nach dem zuletzt stehenden Keferat. Vgl. hierüber ausfühilich Ascheri zu Kosck ha-Sehana, Abschnitt III, Ziff. 5.

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