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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1901-01-01 · Heft 3 · p. Seite 318

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
45 (1901)
Issue
Heft 3
Article
[Ohne Titel]
Date
1901-01-01
Page
Seite 318 (sequence 9)
Language
German
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318 Analeeten. דב״ש1) [היא] א״ל ר׳יסא שמענו שהוא פטור ממעשרות דד. היא משום קנס רככ״ה עניים מעשרים ואוכלים. Da der Ansspruch R. Jose’s in sich einen Widerspruch enthalt, werden die Worte וכב״הוכר in den Ausspruch R. Imi’s versetzt und dem entsprechend ge]esen0״hY^ דב״ש היא דאי של גוי פטור> als Bindeglied za denken, geht wegen der dabei genannten Tannaim nicht an, und ferner weil dieser Fall in der Tosifta selbst sich in einem anderen Zusammenhang .findet, 1j Vgl. Peah Y, 1,1. ב״ש אומרים הבקר לעניים הבקר וב״ה אומרים אינו הבקר עד שיבקיר אף לעשירים כשמיטה. Gelegentlich sei hingewiesen auf die schwierige Stelle, die sich anschliesst an die Controverse zwisehen R. Jochanan und R. Simon b. L. הבקר לבהמה אבל לא לאדם לגוים אבל לא לישראל לעשירים אבל לא לעניים דה אין הבקירו הבקר לאדם אבל לא לבהמה לישראל אבל לא לגרים לעניי אותה העיד אבל לא לעניי עיר אחרה פלוגתא די״י ודר״ל ע״ד דר״י הבקירו הבקר ע" ד דר״ל אין הבקירו הבקר. Vor allem muss festgestellt werden, um wen es sich bei der angeblichen Differenz zwischen R. J. und E. S. b. L, handelt. Dass es sich nicht um ב״ש handelt, wie Frankel und Andere erklären, liegt auf der Hand, denn wie sollte wohl E. S. b. L. der Ansicht sein, dass nach — ב״ש הבקר לאדם אבל לא לבהמה לישראל אבל לא לכוים אין הבקירו הבקר, wenn seihst הבקר für den engeren Kreis von לעניים אבל לא לעשירים als הבקר gilt? Es ist demnach die Eede von ב״ה♦ Nun handelt es sich um die Worte: לעניי אותה העיר אבל לא לעניי עיר אחרת K. E. w. will lesen: לאותה עיר אבל לא לעיר אחרת; aber man sieht nicht ©in, warum dieser Fall abhängig sein sollte davon, oh man mit E. J. erklärt טעמיהו דב״ש לעני ולגר תעזוב וכוי oder mit B. S, b. L., von שמיטה ausgehend, an nimmt "טעמייה דב״ה תשמטנה ומ״ה ודיל ונטשתה ובו. wir glauben, dass לעניי אותה העיר אבל לא לעניי עיר אחרת hinaufgehört vor ד״ה אין הבקירו הבקר, so dass in 4 Fällen sowohl nach der Interpretation E. J’s wie der des E. S. b. L, die Herrenloserklärung keine Gültigkeit hat selbst nach ב״ש, um wie viel weniger nach ,ב״ד. Anders in den zwei Fällen לאדם אבל לא לבהמה לישראל אבל לגוים. K. J. macht zur Grundstelle לקט, von der sowohl ב״ש als auch ב״ה ihre beiderseitigen Ansichten ableiten. Während für לקט — ב״ש Massstab ist, folgert ב״ה aus dem beigefügten אותם, dass der Kreis von הבקר erweitert werden muss, nämlich, לעניים ולעשירים, aber darüber hinaus nicht, Kach E. S, b. L. hingegen ist die Grundstelle טעמייהו דב״ה ונטשתה — שמיטה, woraus selbstverständlich ■folgt, dass לאדם אבל לא לבהמה לישראל אבל לא לגרים אין הבקידו הבקר, weil eben bei הבקר — שמיטה uneingeschränkt war. Für die Eicktigkeit der vorgenommenen Emendation spricht die Tosifta Peah III, 1 מודים כ״ש וב״ה שאס הבקיד לאדם ולא לבהמה לישראל ולא לגוים שזה הפקר. Die Tosifta ist im Sinne R. J’s.

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