Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 45 (1901)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Frankels Einleitung in die Mischna
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 278 (sequence 17)
- Language
- German
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278 Frankels Einleitung in die Mischna. selbst, dass er namentlich Frankels Spuren folgen wolle״ So war und ist denn Darkhe ha-Mischiia, wie dies Dr. Beer in seiner erwähnten Würdigung ausgesprochen, eine Fundgrube des Wissens geworden und geblieben. Manches ist freilich durch spätere Forschung überholt, manches durch erweiterte Quellenkenntnis und specielle Bearbeitung berichtigt und erweitert worden. Aber noch immer hat dieses Meisterwerk einen dauernden, bleibenden Werth für die Mischnakenntnis und würde [wie dies mit den Gottesdienstlichen Yorträgen yon Zunz geschehen ist] eine billige Neuaufläge und weitere Verbreitung verdienen. Denn welchen Weg auch immer man zur Erforschung und zum Verständnis der Mischna einschlagen, welches Ziel auch immer man dabei im Auge haben möge — man wird sicherer gehen, wenn man zunächst auf den von Frankel geebneten Bahnen gewandelt, wenn man die Lehren dieses unvergesslichen Meisters erfasst und erkannt hat, nie £he im biblischen ^Iterihm Von Rector Dr. A. Schwarz, Wien. Unter den classischen Werken unseres Meisters Zacharias Frankel זצ״ל nimmt seine verhältnissmässig kleine Schrift über das Eherecht keinesweges den letzten Platz ein. Auf den ersten Blick freilich scheinen die ״Grundlinien des mosaisch-talmudischen Eherechtsa mit dem ״gerichtlichen Beweis״, mit den ״Vorstudien zu der Septuaginta״, mit den grundlegenden und bahnbrechenden Arbeiten über die Mischnah und über den palästinensischen Talmud keinen Vergleich aushalte n zu können, aber wenn wissenschaftliche Leistungen nicht bloss nach den Impulsen, die sie gegeben, sondern auch nach dem, ־was sie Dauerndes und Bleibendes enthalten, bemessen und bewerthet werden, dann dürfen die genannten ״Grundlinien״ durchaus nicht in die zweite Reihe zurückgedrängt werden. Denn, während die grossen ]yteisterwerke FrankePs, wenn auch nur in einzelnen untergeordneten Punkten, als überholt erscheinen, ist seine Arbeit über das mosaisch-talmudis che Eherecht heute noch immer das Beste und Gediegenste von Allem, was wir auf diesem Gebiete besitzen. Ob wir mit der Constatirung