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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1901-01-01 · Heft 3 · p. Seite 231

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
45 (1901)
Issue
Heft 3
Article
Zacharias Frankel
Date
1901-01-01
Page
Seite 231 (sequence 5)
Language
German
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Zacharias Frankel. 231 Vorarbeiten, die noch in seinem Nachlasse sich vorgefanden, war er im Jahre 1836 als Oberrabbiner nach Dresden berufen worden und von dieser Stelle aus trat er bald in den Vordergrund der OÖffentlichkeit. Von allen deutschen Staaten war Sachsen einer derjenigen, die den Juden das meiste Misstrauen entgegenbrachten, ihnen auch die geringsten bürgerlichen Rechte versagten. Muthig trat F rank'el für das unterdrückte Recht ein, und als die Regierung ihnen das Recht, Apotheken zu halten, verweigerte, »weil eine grosse Anzahl derselben von dem Verdachte einer nicht zu ängstlichen Wahl der Mittel zum Gewinne nicht frei sei,« da warf er in einer Eingabe derselben die schneidende Anklage entgegen: ״Die Staatsregierung Sachsens beanstandete nicht, ihre jüdischen Unterthanen vor den Augen der gebildeten Welt als Meuchelmörder hinzustellen“1). Dem Kampfe gegen Misstrauen und Verleumdung galt auch seine erste Schrift: ״Die Eidesleistung derjuden in theo ־ logischer und historischer Beziehung.“ In den meisten deutschen Ländern galten damals noch Bestimmungen, die in einem durch nichts gerechtfertigten entwürdigenden Verdachte den Schwur eines Juden den schimpflichsten Formen unterwarfen. Mit mannhaften Worten wies Frankel in seiner Schrift jene Verdächtigungen zurück, wandte sich in gleicher Weise gegen die von Seiten mancher Juden aus Unwissenheit und Zaghaftigkeit gemachten Zugeständnisse, legte aus einer Vergleichung der verschiedenen Gesetzgebungen seit den ältesten Zeiten die Reinheit und Höhe des Princips des Eides bei den Juden und die Art, wie er nach der jüdisehen Rechtslehre zu leisten sei, dar, erörterte eingehend das Verhältniss zwischen Eid und Gelübde, verurtheilte nach dem gewonnenen Resultate die geltenden Eidesverordnungen und drang auf eine würdige Gestaltung der Eidesform. Das Buch hatte die Wirkung, dass nicht nur in Sachsen, wie in den meisten andern deutschen Staaten, der Eid der Juden eine würdige Form erhielt, sondern dass es auch dem französischen Cassationshofe zu Paris, wie der bei demselben angestellte Advocat Herr Martin in einem offenen Briefe an Frankel schrieb, die Mittel gab, Bernhard Beer, eia Lehens- und Zeitbild. S. 85.

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