Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 45 (1901)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Noch ein Wort über die jüngst in Krakau aufgefundenen Grabschriften
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 169 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2829132-2829753-2829756-2883183--30598-2883283- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Noch ein Wort über die in Krakau aufgefundenen Grabschriften, 169. nennt1), und R. Joseph 11a-Cohen bald mit dem Zusatz: ״mein Schwager“, bald ohne diesen Zusatz erwähnt2), sehr einfach aus dem wechselnden verwandtschaftlichen Verhältniss, in welchem er zu diesen beiden Gelehrten gestenden hat. Nach dem Ableben der ersten ]?rau, als er in zweiter Ehe die Schwester des R. Joseph ha-Cohen heimgeiuhrt hatte, unterlässt er es natürlich, R. Schechna als seinen Schwiegervater zu citieren und vergisst niemals R. Joseph ha-Cohen als seinen Schwager zu bezeichnen. III. [= Er. VII, S. 361]. זאת מצבת אמי היקרה מלכה ב״ר ... בעשרה בטבת: משוש לבינו שבת: 5 מרבדים שש ואר[גמן] עשתה: לא ת[ירא] משלג ביתה: כ[י] פרשה לעני כפה : היתה כאניות בסחרה 10 בנערותה : בחכמה בענוה חיתה: אמי פרחה רוחה נשמתה שנת שבי אליו . . . Die Inschrift bezieht sich offenbar auf die Mutter des R. Mose Isserles, die demnach am 10. Tebeth 313 27. Dezember 1552 gestorben ist. Demgemäss ist am Ende der ersten Zeile der Name אלעזר zu ergänzen. Von selbst ergiebt sich die Hinzufügung der am Ende der fünften, sechsten und siebenten Zeile undeutlich gewordenen Buchstaben. Dagegen ist mir das letzte Wort der dreizehnten Zeile und die ganze vierzehnte Zeile bisher völlig unlesbar geblieben. Die meisten Wendungen der Grabschrift sind dem alphabetischen Liede am Ende der Spr. Sal. c. 31 unter akrostischer Anlehnung an den Namen Malkah (v. 22. 2L 20. 14) entnommen. Die ף Ygi. z. B. ,דרבי משד zu ירד c. 110, Nr. 4; zu ארח c. 650, Nr. 8; RGA. Nr. 30. 44. 45. ף Ygi. z. B. דרכי משד zu •ארח c. 467, Nr. 11; EGA. Nr. 111.