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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1901-01-01 · Heft 2 · p. Seite 114

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
45 (1901)
Issue
Heft 2
Article
Harnack's Vorlesungen über das Wesen des Christenthums
Date
1901-01-01
Page
Seite 114 (sequence 18)
Language
German
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114 Harnack’s Vorlesungen über das We3en des Christentkums. willen ist die Welt erschaffen wordentt, ״jede Menschen״ seele ist mehr werth, als die ganze Welt“ (Sank. 37 a, Ber. 6 b et passim), das alles steht im Talmud, — Des Weiteren behauptet H.: ,,Jesus löste mit scharfem Schnitte die Verbindung der Ethik mit dem äusseren Cultus und den technisch religiösen Uebungen. Er wollte von den! tendenziösen und eigensüchtigen Betriebe ״guter Werke“ in Verflechtung mit dem gottesdienstlichen Ritual schlechterdings nichts mehr wissen“ (S. 45 f.). Hier liegt dasselbe Missverständnis vor, das uns schon früher aufgestossen war : zwei ganz verschiedene Gebiete werden ineinander gesetzt. Die Ethik, wie sie in der Bibel und in der reichen Sittenlehre jener Zeit enthalten ist, war ganz und gar nicht mit dem Cultus verknüpft, sondern vollkommen unabhängig von ihm, so unabhängig, dass sie zu ihm oft in Gegensatz gestellt wurde, Was Harnack und andere zu ihrem Miss- Verständnisse führt, ist der Umstand, dass der Cultus auf sittliche Grundlage gestellt ist und sittliche Zwecke verwirklichen soll, dass er ethisiert ist, etwas, was dem Heidenthum fern lag. Aber deswegen waren doch nicht etwa Cultus und Ethik mit einander identisch oder mit einander verwachsen, und es gab doch neben dem Cultus ein unendliches Gebiet ethischer Lehren und ethischer Handlungen. Wenn H. dann auch von casuistischen Erscheinungen der pharisäischen Moral spricht, so trägt er Erscheinungen, welche spätere Jahrhunderte auf dem Boden des Christenthums zeitigten, in das Judenthum hinein. Ausserdem ist damit wiederum Halacha und Ethik ver״ wechselt. Die Gesetze, die bürgerlichen und criminellen wie die kanonischen und ritualen Gesetze, wurden selbstverstündlich, um die allgemeine Regel auf den Einzelfall anwenden zu können, casuistisch behandelt, wie es auch heut in der Rechtswissenschaft geschieht. Ein Beispiel für casuistische Behandlung der Ethik aus dem Talmud beizubringen, dürfte H, kaum gelingen. Was H. sonst noch als einen dem Evangelium ״eigenthümlichen Kreis ethischer Gedanken״ hinstellt, dass im sittlichen Thun die Gesinnung vorangestellt wird, dass alle Sittlichkeit auf die Liehe zurückgeführt wird, dass der Punkt, an welchem die Sittlichkeit Religion wird, die Demuth1) ist — alles das ist nichts Anderes als die jüdische x) Ueber diese Bedeutung der Demuth vergl. SteinthaUs Aufsatz, Zu Bibel u. Rel.-phil. I, 166 ff.

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