Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 44 (1900)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Die rituellen Reinheitsgesetze in der Bibel und im Talmud
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 449 (sequence 17)
- Language
- German
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Die rituellen Reinheitsgesetze in der Bibel und im Talmud. 449 Vorschriften des Avesta wahrnehmen, eine rein zufällige Erscheinung sei, so kann dieses jedenfalls nicht hinsichtlich der Bestimmung über das Tauchbad und der damit in Verbindung stehenden Verordnung über das Begiessen mit neun Kab gesagt werden. Hier fällt der bewusste Protest gegen gewisse Gebräuche des Mazdaismus allzusehr in die Augen. Wir haben oben gesehen, dass die hierhergehörigen Halachoth bereits zur Zeit Schanimai5s und Abtalions (letztes vorchristl. Jahrh.) Vorhemden waren. In jener Zeit hatte man es schwerlich nöthig, gegen den Mazdaismus anzukämpfen, welcher in seiner Heimath selbst im Verfalle lag. Dazu lag es überhaupt nicht im Charakter der Pharisäer, gegen im Volke eingewurzelte Gebräuche und Gewohnheiten, welcher Entstehung sie auch sein mochten, anzukämpfen, wenn sie nur nicht die Reinheit der jüdischen Religion bedrohten. Bewusstes Entgegenwirken gegen persische Gebräuche seitens der Hüter der Nationalreligion war eben nur dann natürlich, als Judäa unter persischer Herrschaft stand. Dieses bewusste Entgegenwirken konnte nicht Sache der Volksmasse sein, denn diese ist, im Gegentheil, immer zur Nachahmung und Entlehnung geneigt. Es musste daher eine gewisse Gruppe von Personen vorhanden sein, welche es übernahm, der mit Elementarkraft auftretenden Neigung der Volksmasse entgegenzuarbeiten, und diese Personen eben sind es, welche wir die ״Männer der grossen Synagoge“ nennen. Zum Schlüsse dieses Capitels können wir nicht umhin auf eine Reihe von Halachoth hinzirweisen, denen ein Princip zu Grunde liegt, das vielleicht seine Entstehung dem directen Einflüsse des Mazdaismus verdankt. Es handelt sich um Folgendes. Nach dem Mosaischen Gesetze theilt bekanntlich der menschliche Leichnam, der sich in einem abgeschlossenen Raume (in einem Zelte) befindet, die Unreinheit Personen und Gegenständen mit, die sich in demselben Zelte befinden, wie auch dem Zelte selbst. festhält, dass die Berührung des Leichnames eines Heiden ebenso inficirt wie die Berührung des Leichnames eines Juden. Jedenfalls war, wie schon oben erwähnt, in der Zeit, in welcher R. Simeon lebte, die Lehre Zoroastcr’s in Persien selbst im äussersten Verfalle, nnd um so weniger konnte sie auf die Anschauungen jüdischer Gesetzeslehrer im fernen Judäa irgend welchen Einfluss ausiiben. Die wirklichen Motive der von R. Simeon ausgesprochenen Ansicht werden wir weiter klarzulegen suchen, wenn wir in unserer Abhandlung die Epoche, in welcher er lebte, besprechen werden. Monatsschrift, 14. Jahrgang. 29