Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 44 (1900)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Die rituellen Reinheitsgesetze in der Bibel und im Talmud
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 446 (sequence 14)
- Language
- German
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446 Die rituellen Reinheitsgesetze in der Bibel und im Talmud. dem andern gewaschen werden1). Das Avesta schreibt ein nenn« oder dreimaliges Begiessen in allen Unreinheitsfällen vor, die alte Halacha dagegen gestattet nicht imr nicht das Begiessen des Unreinen, sondern erklärt seihst den Beinen als rituell unrein, dessen Kopf und Leib mit drei oder neun Kab Wasser begossen worden ist2). Ja, die Halacha geht sogar so weit, das Bassin als rituell untauglich zu erklären, wenn in dasselbe neun Kab oder, nach der Meinung anderer, drei Log Wasser hineingegossen werden. Es ist klar, dass die Halacha hier gegen im Yolke eingewurzelte persische Gebräuche ankämpft, und man muss mit Bedauern gestehen, dass dieser Kampf nicht immer von Erfolg begleitet war. Die Gewohnheit, in gewissen Fällen das Tauchbad (טבילה) durch Begiessen des Körpers mit neun Mass Wasser zu ersetzen, hatte äugenscheinlieh im Yolke tiefe Wurzel gefasst, und die späteren Gesetzeslehrer sahen sich gezwungen, diesen Brauch zu sanctio-. nireiij. obgleich sie sich dessen vollkommen bewusst, waren, dass sie im Widerspruche mit der Halacha verfuhren. Im Tractat Berachoth lesen wir Folgendes: ,,Wenn der durch eine pollutio nocturna Verunreinigte (בעל קרי) mit neun Kab Wasser begossen worden ist, so wird er rein. Nahum aus Gimso raunte diese Halacha dem R. Akiba zu, R. Akiba flüsterte sie Ben-Asai zu, Ben-Asai jedoch ging und lehrte sie öffentlich seinen Schülern3)“. Nach all’ dem Gesagten werden wir die Heimlichkeit und Zurückhaltung, welche der Veröffentlichung der Halacha vorausgingen, wohl begreifen — war sie ja eine Concession an die im Volke herrschende Sitte und im Widerspruche mit dem alten Gesetze. Aber diese h Siphra ad Levit. XV, 16 u. XX־II, 6. — a) In der Folgezeit, als das ursprüngliche Motiv alle!־ dieser Bestimmungen in Vergessenheit gerathen war, bemühten sich die Talmudisten, für dieselben verschiedene Erklärungen ausfindig zu machen. Einer derselben, R. Bibi (י(ר׳ ביבי giebt folgende Erklärung: In alter Zeit waren die rituellen Bassins sehr unsauber, und daher hatte sich der Gebrauch entwickelt, nach dem rituellen Bade sich mit reinem Wasser zu begiessen. Und so verbreitete sich im Volke allmählich die falsche Meinung, dass die eigentliche Reinigungskraft nicht im Tauchbade, 'sondern im Begiessen stecke. Da nun die Gesetzeslehrer befürchteten, dass das Volk mit der Zeit das Tauchbad ganz fallen lassen werde, so verboten sie das Begiessen gänzlich, und um dem Verbote grössere Strenge zu verleihen, verfügten sie, dass sogar der vollkommen Reine, wenn er sich mit nenn oder drei Kab Wasser begiesst, unrein werde (Schabbath 14 a). — Diese Erklärung stimmt wesentlich mit der unsrigen überein, nur lässt sie die Zahlen drei und neun unerklärt. ~ *) Berachoth 22 a.