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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1900-01-01 · Heft 5 · p. Seite 215

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
44 (1900)
Issue
Heft 5
Article
Die philosophischen und ethischen Anschauungen in Abraham bar Chijja's Hegjon ha-Nefesch
Date
1900-01-01
Page
Seite 215 (sequence 23)
Language
German
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IRI
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I)ie philos. u. ethischen Anschauungen des Abr. b. Chijja. 215 Abtheilung, dem achten, neunten und zehnten Gebote, wird die bisherige Anordnung verlassen und im achten Gebot das durch die That herbeigeführte Vergehen des Diebstahls vorangestellt, weil die Schädigung des Nebenmenschen durch die That schwerer ist als die durch die Rede und die Gesinnung. Das neunte Gebot, falsches Zeugniss, falsches Urtheil, Verleumdung, bezieht sich auf die Rede und das zehnte, Verbot des Gelüstens, auf das Herz und die Gesinnung der Menschen. Der Singular der Anrede im Dekalog erklärt sich daraus, dass der Dekalog unmittelbar an Mose gerichtet und für diesen bestimmt ist, mittelbar freilich auch für die anderen, dem Beispiel Mose’s nachstrebenden Gotterwählten, die aber alle, an That und Gesinnung gleich, gewissermassen eine einzige Individualität darstellen1). Nachdem Mose durch den Dekalog die Anleitung zur rechten Lebensführung empfangen hatte, ward er als Sendbote Gottes mit dem Aufträge betraut, das israelitische Volk in derjenigen Lebensführung zu unterweisen, die sich für sie als die ״heilige Gemeinde“, oder die ״treue Stadt“ gezieme. Dies geschieht in der Gesetzgebung der drei mittleren Bücher des Pentateuchs, die ihrem Inhalte nach eigentlich ü)3er den Dekalog nicht hinausgeht und diesen nur in seinen Einzelheiten ausführt, was, für den Gottgeweihten entbehrlich, für die bereits getrübte Seele aber nothwendig ist, weil sie dies ohne eine Anleitung nicht zu leisten im Stande wäre. Diese Gesetzgebung für die ״heilige Gemeinde“, die sich mit den Dingen dieser Welt nur in soweit beschäftigt, als es für die Ordnung des Familien- und des inneren Volkslebens nothwendig ist, den Vorgängen ausserhalb ihres Kreises hingegen keinerlei Beachtung schenkt, war für *) Vgl. oben S. 212, Anmerk. 3. Hier (S. 37 a.) macht A. b. Oh. die Bemerkung, dass sich die Gottgeweihten durch die Enthaltung von der Ehe keiner Pflichtverletzung schuldig machen, denn sie könnten sich dieserhalb mit Ben-Asai rechtfertigen, dass für die Erhaltung der Welt die Anderen sorgen könnten (Talmud b. Jebamoth 63 b.). So habe sich auch Mose nach der Offenbarung von seiner Frau abgesondert; von den anderen Propheten aber, mit Ausnahme Samuels, würde uns nirgends berichtet, dass sie Kinder gehabt hätten. (Jesaia und Hosea bleiben nnberiicksichtigt, vermuthlich weil bei ihnen die Erzeugung von Kindern einem Offenbarungszwecke diente.) Wenn die Propheten aber trotzdem eiii eheliebes Leben sollten geführt haben, so geschah dies nur um der Fort- Pflanzung willen und nicht, um ihre sinnliche Lust za befriedigen. Im Gegensatz zu A. b. Ch., dessen Ansicht auch von Falaquera (ספר המעלות. S. 60) getheilt wird, spricht sich Saadia dahin aus, dass die Propheten sich der Befriedigung des Geschlechtstriebes nicht enthalten hätten. Vgl. Eniunot we-Deot (ed. Slucky) S. 149; Guttmann, die Religionsphilosophie des Saadia, S. 268.

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