Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1900-01-01 · Heft 5 · p. Seite 213

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
44 (1900)
Issue
Heft 5
Article
Die philosophischen und ethischen Anschauungen in Abraham bar Chijja's Hegjon ha-Nefesch
Date
1900-01-01
Page
Seite 213 (sequence 21)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2829132-2829741-2829747-2882673--29975-2882715
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die philos. u. ethischen Anschauungen des Ahr. b. Chijja. 213 gehören und sich den Geschäften der Welt nicht entziehen, in ihrer ganzen Lehensführung aber sich von den göttlichen Geboten und Vorschriften leiten lassen. Von diesen kann man wegen der Vielfältigkeit ihrer Beschäftigungen, durch die sie einander unterstützen, nicht mehr sagen, dass sie eine einzige Individualität darstellen. Sie bilden vielmehr eine Vielheit, von der aber Keiner in dieser Welt mehr als das Nothwendige erstrebt, weshalb es unter ihnen selbst keine Uebervortheilung des Einen durch den Anderen, keinen Streit und Hader giebt, während sie um die ausserhalb ihrer Gemeinschaft Stehenden sich überhaupt nicht kümmern. Diese Art kann als die der ״rechtschaffenen Familie oder Gemeinde“, oder auch als die der ״treuen Stadt“ bezeichnet werden. 3. Die dritte Art stimmt im Wesentlichen mit der zweiten überein, unterscheidet sich jedoch von ihr darin, dass die ihr Angehörenden sich auch um die Aussenstehenden kümmern, dass sie Schutzmaassregeln gegen ihre Feinde treffen und zu diesem Zweck einen König wählen, der sie lenkt und leitet, die von dem Wege des Rechts Abweichenden bestraft, die Kriege gegen ihre Feinde führt und sich alle Zeit mit dem Wohl und Gedeihen der Gesammtheit beschäftigt. Diese Art kann als ״Reich des Rechts“, als ״gerechtes Volk“, oder als ״Sicheres, festes Land“ bezeichnet werden1). Den drei Arten von Gottesverehrern entsprechen drei Gruppen von Gesetzen, die in der Thora enthalten sind und von denen eine jede für eine jener Arten bestimmt und deren besonderem Bedürfniss angepasst ist. Diese drei Gruppen sind: 1) der Dekalog, 2) die in den drei mittleren Büchern der Thora enthaltenen Gebote und 3) die Gebote des Deuteronomiums. Der Dekalog, der die Grundgebote enthält, zu deren Beobachtung der Mensch verpflichtet ist, und in denen alle Specialgebote implicite enthalten sind, ist für den Abgesonderten und Gott־ geweihten bestimmt, für den diese Grundgebote genügen, weil er selbst im Stande ist, die Specialgebote aus ihnen abzu־ leiten2). Im Dekalog will der erste Ausspruch auf den göttb S. 35b. In der Schilderung der zweiten und dritten Art von Gottesverehrern erinnert Einzelnes an Bachja’s Herzenspfl. IX, 3. So sagt Bachja von der zweiten Art der Askese, dass sie nicht mehr in völliger Abgesondertheit von den Menschen besteht, sondern in den Häusern (= rechtschaffenen Familien) geübt werde, von der dritten Art der Askese sagt er, dass deren Angehörige mit den ״Leuten der Welt“ in Verbindung stehen. 2) S. 38 a.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.