Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1900-01-01 · Heft 4 · p. Seite 175

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
44 (1900)
Issue
Heft 4
Article
Actenstücke zur Geschichte der Confiscation der hebräischen Schriften in Frankfurt a. M.
Date
1900-01-01
Page
Seite 175 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2829132-2829741-2829746-2882608--29930-2882650
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Acteivstücke zur Geschichte d. Confiscation d. hebräischen Schriften. 175 wiesenen Summe gewesen, dann würde ich so gut wie sicher Schreiben erlangt haben, welche den Erzbischof beauftragt hätten, uns die Bücher wieder zuzustellen und den Abtrünnigen auf Grund, der Wahrheit gründlich abzuführen. Wenn wir dann zum Termin 701־ den Kaiser oder die Fürsten gekommen wären, hätte er nicht wagen können, den Mund zu öffnen, und nicht die Stirn gehabt, sein Haupt zu erheben. Was aber soll ich jetzt sagen und reden (1. Buch Mos. Cap. 44)? Alles Obige ist umgedreht; der Abtrünnige und seine Fürsten haben vielmehr durchgesetzt, dass der Kaiser an den Erzbischof schreibe, dass er [Pfefferkorn] Commissar in der Angelegenheit sein und neben dem Erzbischof zu Gericht sitzen solle, und ausserdem der abtrünnige Victor von Köln, und noch ein Doktor von Köln1), und ein Doktor von Heidelberg und Doktor Reuohlin aus Stuttgart. Ausdrücklich hat der Kaiser in Bezug auf die Commission noch hervorgehoben, dass der Erzbischof von Mainz den Abtrünnigen gestört habe, so dass er nicht alle Bücher habe confiscieren können, und dass der Erzbischof ihn, wenn er und die Doctoren zum Termin kämen, unterstützen solle, damit alle unsere Schriften ihm vorgelesen und gemäss dem ersten Mandate sorgfältig durchgesehen würden. So habe der Erzbischof mit allen denen zu verfahren, die unter der Herrschaft des grossen Adlers stellen. In der Commission [an den Erzbischof] steht aber nichts davon, dass er [der Kaiser] auf unserer Seite stände. Nur das hat der Kaiser dem Erzbischof auf deutsch anbefohlen: ״Sein Meinung sei nit, dass die Judeschheit wider die Billigkeit bisch wert werde.“ Eine derartige Abschrift las uns der Sekretär am Sabbath, den 28ten [lies: 27.] Cheschwan (= 10. XI. 1509), vor. Wir protestierten gegen diese Commission und übersandten dem Kaiser eine zweite Bittschrift, wie ihr seht (aus beifolgender Abschrift). Jedoch ist es sehr wahrscheinlich, dass der Abtrünnige die Commission erhalten wird. Denn am ItenKislew [—14. XI] am Abend theilte mir Isaak aus Triest mit, er habe durch sorgfältige Erkundigungen erfahren, dass der Ratli der Stadt Frankfurt ein Zeugniss über uns ausgestellt und es dem Abtrünnigen übergeben habe, des Inhalts, dass wir uns gegen das Kaiserliche Mandat aufgelehnt, und zwar in der Weise, dass wir erklärt hätten: ״dem Kaiser stände gar kein Beeilt über uns zu, der Rath allein hätte uns zu befehlen.“ 0 Hochstrass ist wohl damit gemeint.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.