Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 44 (1900)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Actenstücke zur Geschichte der Confiscation der hebräischen Schriften in Frankfurt a. M.
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 123 (sequence 10)
- Language
- German
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Actenstücke zur Geschichte d. Confiscation d. hebräischen Schriften. 123 Pfefferkorn gekommen and eigenhändig die Abschrift eines Schreibens von unserem Herrn, dem Kaiser, überbracht hat, dass er uns alle Gebet־־ und Andachtsbücher, Fest- und Bussgebete und alle auf die mündliche Lehre bezüglichen Schriften wegnehmen dürfe, so dass uns nur noch die fünf Bücher der Lehre, die Propheten und die Hagiographen, welche das schriftliche Gesetz bilden, bleiben sollen. Und so thaten sie hier in Frankfurt, an Freitag, dem Rüsttage zum Hüttenfeste, und nahmen uns die erwähnten Bücher in der Synagoge fort und noch ist seine Hand ausgestreckt, die in unseren Häusern befindlichen Schriften desselben Inhalts an sich zu nehmen. Offenbar ist es die Absicht des Abtrünnigen (Pfefferkorn), uns in schlechten Ruf zu bringen, indem er behauptet, er hätte in jenen Büchern Stellen gegen ihre [der Christen] religiösen Lehren und gegen ihren Glauben gefunden. Wir aber wollen einstehen für unser Leben, denn es ist zu befürchten, dass er von unserem Herrn, dein Kaiser, die Vollmacht haben möchte, Hand anzulegen auch an unser Leben, und das wäre ein Decret von unerhörter Härte und Grausamkeit. Indem ich diese Zeilen unter Thränen niederschreibe, kann ich den Sachverhalt nicht, wie er ist, darlegen, sondern nur den hundertsten Theil desselben, wie euch der Bote berichten wird. Darum haben wir eben diesen zum Ueberbringer unseres Schreibens bestimmt, damit ihr eilig und eifrig uns zur Seite steht, denn schon dringen die Wasser uns ans Leben. So sendet denn eurerseits zu uns nach Frankfurt kluge und verständige Männer, einen jeden mit Vollmacht versehen von seiner Gemeinde, je nachdem sie in fester oder offener Stadt ist, damit seine Worte und Thaten beglaubigt seien Namens seiner Gemeinde und seine Meinung gleich der ihrigen und seine Handlung gleich der ihrigen rechtsgültig sei. Dann wollen wir gemeinsam berathen und die Rechnung aufstellen und die Steuer festsetzen und beschliessen, kräftig gegen seine böse Absicht einzuschreiten, und Gott wird unsere Hülfe sein. Bleibet nicht fern, sondern bereitet euch vor, hier, wie erwähnt, bei uns zu sein Montag, Mitte (15) Cheschwan (=29. Oktober), so Gott will. Sollte sich aber jemand weigern, hartnäckig״ sein und nicht auf unsere Worte hören, uns, wie erwähnt, kein Geld schicken und sich nicht an unseren Bemühungen betheiligen, so soll diese Gemeinde oder dieser Einzelne, der sich unserem Ausspruch widersetzen sollte, ausgeschlossen sein von der Theilnahme an allen frommen Werken und nicht mehr zum Verbände des Restes Israels gezählt werden. Auf denjenigen aber, der unsere