Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 43 (1899)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Das Problem der jüdischen Sittenlehre
- Date
- 1899-01-01
- Page
- Seite 440 (sequence 8)
- Language
- German
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440 l)as Problem der jüdischen Sittenlehro. das Princip der Continuität zu sachgemässer und fruchtbarer Leistung zu bringen vermöchte, stellt das Buch nicht. Für die Prinoipien giebt es in ihm keine Entwicklung, und daher keine Continuität: ״die Prineipien selbst aber beharren in Gleichheit und Unersrhütterlichkeit“ (S. 49).^ Für die Principion stipulirt er also Identität. Er scheint Continuität überhaupt etwa als Identität zu denken; während sie vielmehr ein Ergänzungsprineip zu dieser ist. Die Identität schliesst, den Unterschied aus. Die (,ontinuität dagegen geht von der Verschiedenheit aus, und sucht sie unter den Gesichtspunkt der Gesetzlichkeit zu bringen. Wenn anders der Geist des Judenthums zu seiner geschichtlichen, wie sachlichen Erkenntniss des Princips der (,ontinuität bedarf, so ist dabei die Voraus- Setzung zu Grunde liegend: dass dieser Geist in Gegen- Sätzen sieh vollzogen habe. Wieleru diese Gegensätze einander widerstrebend bleiben; oder aber bei aller Verschiedenheit sich ausgleichen: diese Frage liegt dem Prim-ip der Continuität ob. Und der Grad, nach welchem sowohl die Schärfung der Gegensätze zu Widersprüchen, wie andererseits die Ausgleichung der verschiedenen Principien erfolgt, bestimmt den Grad und die Richtung in der Anwendung der Continuität. Die Gesetze, welche sich in der Religion von einander unterscheiden, sind von Anfang an unter verschiedenen Namen als sittliche Gesetze und als geschichtliche Einrichtungeil charakterisirt worden. Es ist die Grundfrage für die Untersuchung der jüdischen Sittenlehre: in welchem Grade und in welchem Umfang die letzteren den ersteren sich einordnen lassen. Ol), wenn für jede (hu* beiden Arten Continuität nachweisbar sein sollte, auch für sie beide zusanunengenommen, die ('ontinuität als Prim ip zulässig sei, oder aber etwa auszuschliessen, und das Gesetz des Widerspruchs der erforderliche Leit begriff werden müsse. Wir kommen zum Urtheil des Vfs. über die sittliche Bedeutung des Ceremonialgesetzes. Kein Bekenner der Weltreligion des Judenthums wird der These dos Paulus zusthnmen, welche auf der Verkennung des Unterschiedes zwischen Gesetz und Lehre beruht. Wenngleich die Thora Sittenlehre und Gesetz befasst, so hat heute und schon seit lange der allgemeine litterarische Sinn die Unterscheidung für alle die andern Stolle, welche in der Thora enthalten sind, die Sagengesehichte, die Rechts- und Staatsgesetze viel zu lebhaft geweckt, als dass man ausschliesslich an der Einheit des Üplergesetzes und des gottesdienstlichen Rituals 1