Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 43 (1899)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Das Problem der jüdischen Sittenlehre
- Date
- 1899-01-01
- Page
- Seite 438 (sequence 6)
- Language
- German
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43S Das Problem der jüdischen Sittenlehre. Na di dem Kapitol II voti dom ״Princip der jüdischen Siltenleliro“ 1'ol^rt das Kapitel III von dem ״Charakter der jüdischen Sitteiilehro.“ Na<11 der (,harakteristik aber folgt der Abschnitt. II mit dem ״Ziel der Sittlichkeit.“ Darunter fällt das Kapitol IV: ״Heiligung als Versittlichung.“ Wir werden hierauf zurückkonmieii. Soda,111 Kapitel V ״Vorsiitlichimg ist Gesetzlichkeit1'. Das g<d!t uns hier an. Wir hätten es mir schon früher (‘!,wartet. Ist doch Gesetzlichkeit (hu1)«! ־griff des Sittengesetzes, der Begriff der Autonomie. Aber freilich, wie das Gesetz, so bildet die Gesetzlichkeit die eigentliehe Schwierigkeit, das eigentlich(‘ Problem. Die autonome Gesetzlichkeit, ist die Seibstg(»setzlic 11 keit. Diesen motliodisehen Begriff der Ethik, als Wissenschaft, braucht das Judenthum, als Keligion. nicht zu haben. Ihr darf als Analogon dazu der Satz gelten: Gott ist die Sittlichkeit. Also ist die Sittlirhkcit, weil gleich Gott, also auch gleich der Gesetzlichkeit. Für die ethisch(* Beurtheilung des Judenthums aber nach seiner ges* hiebt liehen Dnfwn kelung und nach dem Verhültniss seines Wesens, als Keligion, zu dem Zubehör seiner geschichtlichen Erscheinungen ist es von entscheidender Wichtigkeit: in welchem Grade und Umfang cs die Gesetzlichkeit an Gott, als dem Vertreter der Sei bstgosetzlichkeit orientirt hat. Genau nach dieser Massgabe wird die Gesetzlichkeit als Moraiität anzuerkennen sein. Je nach dem Grade und Umtang aber, in welchem das Judenthum dagegen in den WechsellaHon seiner geschichtlichen Wirklichkeit von diesem Eeitbegriff der Selbstgoetzlichkeit, soweit er ihm zugänglich ist, sich entfernt haben sollte, und von ihm abgeirrt wäre, genau nach dieser Maassgabe müsste die Gesetzlichkeit als Legalität von der Moralität u nt ersehieden werden. Es ist der andere verhängnissvolle Fehler des Buches, dass es diesen für die Beurtheilung des Judenthums in der Geschichte der allgemeinen Kultur fnndamentalen Unterschied schmeichlerisch verwischt hat. Vielleicht ist, um diesen Unterschied zu beseitigen, der Begriff vom Gesammtgoist aufgestellt worden. Jedenfalls ist einer der wichtigsten, und demgemäss schwierigsten Grundbegriffe der Wissenschaft, das Princip der Contimiität, für die Einheit dieses Gcsammtgeistes usurpirt worden, und somit einer höchst unklaren Ansicht zum Opfer geworden. Das Princip der Continuität ist schon in der antiken Philosophie für der! Grundbegriff des Sein s erdacht worden. Seit Leibniz aber ist es das Princip der neueren Mathematik und Physik. Freilich geht ein solcher