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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1899-01-01 · Heft 9 · p. Seite 391

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
43 (1899)
Issue
Heft 9
Article
Das Problem der jüdischen Sittenlehre
Date
1899-01-01
Page
Seite 391 (sequence 7)
Language
German
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Das Problem der jüdischen Sittenlehre. ‘lül jüdische Sittcnlehre aus der jüdischen Glaubenslehre /in* Hutdeekung bringe. Uncrlässlieh aber muss eine Forderung bleiben, weil sit* den wissensdiafiliehen Inhalt seines Vorwurfs, nämlich den Begriff des Judontbmns betrifft: dass (‘in solcher Autor einer jüdischen Ethik den Inhalt und die Geschichte der jiidis» lu‘11 Dogmatik in den Bereich seiner Quellen eiubey.ogeu hat. Ware aber etwa di(* nein‘ j 1 idis, he Ethik dadurch entstanden, dass /war alle möglichen zerstreuten Sätze aus Bibel, Talmud und Midrasch herangclcsen würden, und ferner die ״zwei Buchsen“ eines wohlthatigen Vereins in Berlin neben den literarischen Que) len als eine gleirhcrgicbigc aufgefülirl werden; diejenigen Quellen dagegen vernachlässigt wären, welche in den!Michern unser(‘!־ Ue I igio ns ph i 1 osophen in geschlossener Wissenschaft lieber Form Vorlieben, dann würden die wichtigsten, weil lebendigsten (Quellen verstopft geblieben sein. Ms ist׳ der verhängnisvollst•(* 1*יeh 1 <*r des vorliegenden Buches, dass es, willkürlich und mimetho- (lisch in dem Begriff der Quellen, die es für sein Problem ansbreitet;, diese sein(.‘ wissenschaftlich nächsten, methodisch verwandtesten Quellen ganz vernachlässigt und ignoriri hat. Durch diesen Vorwurf wird naturgemüss der ganze wissenschaffliche Uiiarakter des Baches auf seinem eigensten Gebiet getroffen. Fine fachmännische Gründlichkeit■ in der Bibelibischung und in dem weifen talmudisclien Gebiete wird man dem Autor eines solchen Werkes nicht zumuthen wollen. Fr hätte nicht notliig gehabt, sich durch die Unterscheidung zu entschuldigen, die er zwischen der ״philologischen Kritik“ und dem ״historischen Gewissen‘4 macht. Fin solches giebt es natürlich nicht ohne di(.• Gründlichkeit• des philologischen Wissens; sowenig ein moralisches Gewissen helfen kann ohne die Kenntniss des Gesetzes. Auch schützt (‘in solches G(*wissen nicht vor der geistreichen Willkür haggadisfiseher Deutelei. Aber das mag alles hingehen. Und auch di(* Autorität, di(• dem Verfasser über die vielseitige Schaar seiner sonstigen Quellen zustehen mag, wollen wir ungeprüft lassen. Hier dagegen liegt ihm die unbedingte Pflicht fachmännischer Sachkenntniss ob. Fs erweckt schlimmen Verdacht, dass die wichtigste und eigeilste Quelle der jüdischen Philosophie übersprungen, und ni< ht vielmehr ausgeschöpft worden ist. Und wir werden zu prüfen haben, ob die Erwähnung, die Maimonides zuTheilgeworden ist, auf einer philosophischen Kenntniss desselben beruht. Von anderen Philosophen werden mehr als nur genannt Aristoteles, Spinoza und Kant. Die Auseinandersetzung mit Herrn von Ilartmann dürfte in das Gebiet der schonen Litteratur gehören.

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