Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 43 (1899)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die älteste Geschichte der deutschen Juden in Hamburg
- Date
- 1899-01-01
- Page
- Seite 281 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2829132-2829727-2829734-2881996--29349-2882045- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die älteste Geschichte <ler ileutscheu Juden in Hamburg. 2$l Gemeindebehörden vorgegangen werde. Der Mahamad beschliesst diesem Wunsche gemäss und macht den Kesehluss öllentlich bekannt1). Aus dem ganzen Vorgang selten wir, dass die tcdescos damals schon eine Gomeindeverfassung hatten mit Vorstehern an ihrer Spitze, dass sie sieh neuen Ankömmlingen gegenüber bereits als privilegirte alte Hamburger betrachteten, dass sie aber andererseits noch den Schutz der ihnen übergeordneten portugiesischen Gemeindebehörden anriefen, denen beispielsweise das Kocht der Verhängung des Gherem allein Vorbehalten war. Noch 1070 werden die Parnassim da Cidade, d. 11. die Vorsteher der deutschen Judengemeinde der Stadt, vor den Mahamad geladen; der Präsident ertheilt ihnen einen Verweis, dass sie nicht rechtzeitig gekommen sind, worauf sie sieh geziemend entschuldigen. Sie werden aufgefordert, eine Kölle ihrer Nation einzureichen, damit diejenigen, die keine Pereehtigung haben, ausgewiesen werden2). In demselben Jahre wird die Zahl der unter portugiesischem Schutz stehenden deutschen Haushaltungen auf 20 angegeben. Damals beschloss der Mahamad, einige tedescos, die müssig in der Stadt umhergingen und Aufsehen erregten, zum Verlassen der Stadt auf/.ufordern, widrigenfalls in der portugiesischen und in der deutschen Synagoge durch Anschlag bekannt gemacht würde, dass ihnen niemand mehr Arbeit oder Unterstützung geben solle3). Kurz darauf wurde noch besonders davor gewarnt-, umhoraehenden deutschen Juden (tedescos vagabundos) auf irgend welch(* Weise Vorschub zu leisten, und die Zuwiderhandlung gegen diese Hestinmiung mit 1 Keichsthaler Strafe bedroht. Solche strengen Verordnungen wurden ausgesprochencrmassen dazu erlassen, damit die fremden tedescos aus der Stadt fortzögen und nach Gebieten gingen, wo mehr Freiheit herrschte, und wo sie weniger Schaden stiften könnten (p. 500). — Zeigten so die Portugiesen, dass sie sieh für das Wohl der gesammten in Hamburg lebenden Juden verantwortlich fühlten, so begann doch damals schon ihre Oberhoheit über die deutschen Juden ernstlich bestritten zu werden. 1070 sah sich der Mahamad veranlasst, die Kabbinen Mose Israel und Jacob Sasportas zu gutachtlichen Aeusserungeu über den mit den deutschen Juden abgeschlossenen Contraet aufzufordern. Es ergab sich dabei eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Kabbinen und dem Vorstände über den Inhalt der - Contructe, -'1) Protok. p. 256. /) Protok. p. 478 u. 457. 3) Protok. p. 480.