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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1899-01-01 · Heft 6 · p. Seite 279

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
43 (1899)
Issue
Heft 6
Article
Die älteste Geschichte der deutschen Juden in Hamburg
Date
1899-01-01
Page
Seite 279 (sequence 9)
Language
German
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Dio ältosto Geschichte der deutschen Juden in Hamburg. 27» Einwanderer aus Ostfriesland gekommen seien. Wenn seine Annahme richtig ist, so hatten sie sich jedenfalls in diesem Gebiete norddeutscher Zunge noch nicht lange aufgehalten. Das beweist schon der Name ״hochdeutsche Juden,“ mit dem sie (ebenso wie die Altonaer Gemeinde noch heute) von jeher hier bezeichnet wurden. Die Bezeichnung ״Hochdeutsche“ war (wie schon Haarbleicher1) bemerkt) im Gegensatz zu den Portugiesen gewählt, die naturgemäss bei Erlernung der deutschen Sprache in Hamburg den damals hier noch allgemein üblichen plattdeutschen Dialcct amiahmen, während die deutschen Juden ihren milgebrachten Dialeet aus Oberdeutschland, Polen etc. beibehielten. lieber das Verhältniss der eingewanderten Deutschen zur Portugiesengemeinde giebt uns das erwähnte Protokoll buch genaueren Aufschluss. Die Portugiosengemoindo übernahm (wie hieraus hervorgeht) der Behörde gegenüber eine gewisse Verantwortung für das geschäftliche Gebühren der deutschen Juden und ihr sonstiges Verhalten in der Oeffentlichkeit und übte deshalb auch eine Art von Oberhoheit sowohl in der Verwaltung wie in der Jurisdiction über sie ans3). Gleich zu Anfang mussten sich die ״tedescos“ der portugiesischen Nation gegenüber schriftlich verpachten, keine gestohlenen Sachen zu kaufen und sonst keine unehrenhaften Geschäfte zu treiben3). Schon im nächsten Jahre wurden die Alten der todescos vor den Mahamad ( -Gemeindevorstand der Portugiesen) berufen und verwarnt■, weil einzelne von ihnen gegen die (eben erwähnte) Verpachtung gehandelt hätten; im Wiederholungsfälle sollten sie die Aus- Weisung ans dem Hamburger Gebiet zu gewärtigen haben.l) Ein andres Mal wurden die todescos wieder verwarnt, weil sie geraubte Sachen von Soldaten gekauft hatten; es wurde ihnen auch verboten, sich in grösseren Gruppen auf der Strasse zu sammeln, damit die Bürger keinen Anstoss an ihrem Verhalten nähmen. Sie wurden selbst verpachtet, dem portugiesischen Vorstande Anzeige zu machen, wenn irgend etwas Nachtheiliges unter ihnen vorkäme, damit man dem in Zukunft Vorbeugen könnte. Zur besseren Beaufsichtigung wurden schliesslich drei j) Haarbleichor, Zwei Epochen etc. p. Bl, Anm. a) Bio, ״Administration der todescos־״ bildete oino eigene Abthoihmg der portugiesischen Gcineindewaltung. 3) Das bctreUende Schrifstiick mit den Unterschriften der einzelnen t-odcseoH wurde bei den Acten der Portugicscngomoinde niedergelegt. Protokoll p. 30. 4) Protokollbuch p. 58.

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