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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1899-01-01 · Heft 6 · p. Seite 275

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
43 (1899)
Issue
Heft 6
Article
Die älteste Geschichte der deutschen Juden in Hamburg
Date
1899-01-01
Page
Seite 275 (sequence 5)
Language
German
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I)ie älteste Geschichte der (ItMitsclien Juden in Hamburg. 2 t.> eine Synagoge zu halten, darin ihren Gottesdienst nach ihrem Ritus zu verrichten, auch ihren besonderen Kirchhof zu haben, das Schlachten nach ihrer Weise auszuüben, gewährt ihnen also volle Freiheit der Religinnsübung im Gegensatz zu den vielem religiösen Beschränkungen, die den portugiesischen Juden in Hamburg damals noch unterlegt wa1e:G). Offieiellc'Envähnung der Hamburger deutschen Juden durch die Behörden in Hambürg finden wir zuerst —־ allerdings in etwas unfreundlicher Weise — in dem .Bürgerbeschluss vom 16. August 1648, dass ״die hochdeutschen Juden sofort aufgekündigt und zu Ostern 1649 alle ausgeschafft werden“ sollen (Conventus Senatus et civium l(h August 1648). Trotz der Vorstellungen des Käthes, der die Maassregel für schädlich und unpracticabel hält1 2 3), bleibt die Bürgerschaft bei ihrem Beschluss, mit dem Zusatz, dass ״sie aLlemal, wenn sie hereinkommen, den Geleitsgülden geben sollen“ (Beschluss vom 8. Nov. 1048). Der Rat giebt endlich seine Einwilligung, ״stellt aber dahin, wie es gehen werde“. Dass die Vertreibung wirklich erfolgt ist, entnehmen wir aus der Hamburger Chronik des Janibal zum Jahre 1649, noch genauer aus den Memoiren der Glückei v. Hameln, in denen die e. 1646 geborene Verfasserin (vgl. S. *23) sagt, dass zur Zeit als sie kaum 3 Jahre alt war, alle deutschen Juden aus Hamburg ausgetrieben worden und nach Altona übergesiedelt seien (S. 24). Mit besonderen Pässen, die gegen Erlegung eines Dukatens vom regierenden Bürgermeister auf vier Wochen ausgestellt wurden — so erfahren wir dort weiter — durften die Ausgewiesenen tagsüber in Hamburg Geschäfte treiben. Sie machten zwar den Versuch, von neuem Zutritt in Hamburg zu erlangen. Laut amtlichen Protokollauszugcs vom 13. August 1650 bitten die hochdeutschen Juden, die hier angenommen gewesen sind und lange hier gewohnt haben, dass man sie wieder in der Vorstadt wohnen lasse oder ihnen auf etzliehe Tage Geleit gebe. Aber sie erhalten nur Erlaubniss für 3 Tage׳‘*). Wie scharf man sie in dieser Beziehung 1) Vgl. Anfang u. Blütezeit der Portugiesongemeinde, Zeitschrift f. Ilambg. Gosch., 10, Seite 220. 2) Der Rat hatte seine guten Gründe, die Juden zu schonen; denn schon 1G45 findet sich in den Hamburger Kämmercircchnungcn eine Summe von 900 Mark ״von den hochdeutschen Juden־״— vcrmuthlich als Entgelt für dio ihnen gewährte Duldung. 3) Extractus Protocolli Extrajudicialis bei den Acten des Hamburger Staatsarchiv». ־13

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