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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1899-01-01 · Heft 5 · p. Seite 209

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
43 (1899)
Issue
Heft 5
Article
Die rituellen Reinheitsgesetze in der Bibel und im Talmud
Date
1899-01-01
Page
Seite 209 (sequence 17)
Language
German
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Die rituellen Ixeinheitsgesetze in der Bi Del und im Talmud. 209 cessionen und (.1ompmmissc strengstens verboten. Unaufhörlich und beharrlich wird das Verbot der Zauberei eingeschärft, weil Zauberei Lüge ist, weil sie die Existenz besoliderer persönlicher Geister ausser Gott׳ voraussetzt, aber iiueli weil sie die, frei(». Entwickelung des Menschen knechtet und sein(‘ Selbstthätigkcit hemmt. Verschiedene, im heidnischen Uultus übliche Handlungen werden verboten, selbst wenn sie im Namen des Gottes Ls nie l’s vollzogen werden; bei genauer Prüfung sieht man, dass es namentlich solche Handlungen sind, weiche eine Schwächling der Zeugungskrair des Menschen herbei! uhren, seine persönliche Wohlfahrt bedrohen oder selbst die Degeneration der Kasse im Gefolge haben. Die Besehncidung war dem hebräischen Volke noch vor der sinaitischen Offenbarung bekannt:, sie existirte bei den andern semitischen Völkern und war auch in Aegypten lang(‘ vor dem Aufenthalte der Israeliten daselbst üblieh, wie Merkmahi dieses Brauches auf Mumien beweisen, deren hohes Alter durch die auf denselben befindlichen Inschriften bezeugt ist. Dieser Brauch findet, sich endlich hei den Mexikanern vor der Entdeckung Amerika s und existirt noch jetzt bei vielen Neger- und Malayenstämmen. Es ist schwer anzunehmen, dass ein und dasselbe Symbol (wofür manch«» Forsch(1]’ die Beschneidung halten) bei so weit von einander entlegenen Völkern gerade der Aequatorinlzone entstanden sein sollt(‘. Eher wird man zu glauben geneigt sein, dass eine und dieselbe Ursache (die Aequatorialhitze und die durch sie bedingten Erkrankungen des Organs) dieselbe Folge in Form einer rationellen Prophylaxe gegen derartige Erkrankungen hervorgerufen hat. Das Kationelle dieses Brauches wird ja auch von der modernen Mediein anerkannt., und eben weil er rationell ist, ward(* er vom mosaischen Gesetze adoptirt. Wäre dies nicht der Fall, so würde die Beschneidung ebenso verboten worden sein, wie jede andere Selbstverstümmelung1), welche in manchen heidnischen (Jultrn üblich war. Dasselbe gilt von der Institution der rituellen Reinheit. Verschiedene Reinigungsceremonien mochten und werden wohl auch wirklich noch vor der mosaischen Gesetzgebung bei den Israeliten und andern Völkern existirt haben. Sie wurden aber vom Mosaischen Gesetze beibehalten, eben weil sie rationell sind und im Interesse der Verhütung von *) Levitic. XIX, 28; Deuteronom XIV, 1. Monatsschrift. 43. Jahrgang. 14

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