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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1899-01-01 · Heft 5 · p. Seite 203

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
43 (1899)
Issue
Heft 5
Article
Die rituellen Reinheitsgesetze in der Bibel und im Talmud
Date
1899-01-01
Page
Seite 203 (sequence 11)
Language
German
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Die rituellen Keinheitsgesotze in der Bibel und im Talmud. 0()H (iesetzgeber exploitirt, so zu sagen, im gegebenen Fall(‘ Bio religiösen Neigungen des Volkes im Interesse seiner physischen Wohlfahrt. Ks darf nicht, ausser Aeht. gelassen worden, dass der Tempel und saerale Dingt• überhaupt »une wichtige Rolle im Leben des alten .luden spielten, und dass letzterer unwillkürlieh in Folge dessen oft in die Lage kam, sieh in der Beobachtung dm* rituellen Reinheit zu üben. Aus Gründen, über die wir an einer andern Stelle sprechen werden, genoss der Israelit äusserst selten und vielleicht gar nie anderes als ()pfcrfleiseh. Den zehnten The.il seiner Lodenerzeugnisse (den sogenannten zweiten Zehnten. טעי^ד יכגי) war er verpflichtet, in natura oder zu (»eld gemacht, alljährlieh nach Jerusalem zu bringen und dort unter Reobaohtung ritueller Reinheit, zu verzehren1); ebenso war er verpflichtet, mit den Erstgeburten seiner Heerde־’) und drin ersten zum Gebrauche gestatteten Ertrag seiner Friiehtbüume zu vorfahren d: verschiedene (haben (־,דרכיה ,הלה*; musste er von seinen Bodenerzeiignissen und selbst vom fertigen Brode unter Beobachtung ritueller Reinheit zum Besten der Rriester uussondern 4); mit einem Worte, das ganze Lehen der Israeliten war von einem Netze säender Beziehungen umspannt, und schon um nicht gar allzuviel Zeit aut' Keiniguugs* proceduren verwenden zu müssen, war er genothigt, auch im gewöhnlichen Leben Reinheit . zu beobachten, umsomehr, da sie ihm auch dort vom Gesetze vorgeschrieben war, wenn auch nichtunter Androhung der himmlischen Strafe, der Ausrottung im Uobertretungsfallo. Aber selbst abgesehen hiervon, ist der von Saadia und Maiinonides ausgesprochene Gedanke auch an und für sich unhaltbar. Dm• Gesetzgeber konnte schon desswegen nicht dem häufigen Besuche des IIeiligthums künstliche Ilindernisse entgegensetzen wollen, weil gerade der öftere Tempelbesuch von der Gesetzgebung erstrebt wurde und einen Ilauptgegenstand ihrer Sorgfalt bildete. Wir sahen, dass das Gesetz den Israeliten verpflichtete, den zehnten Thml seiner Bodenproducte und des Zuwachses seiner Ileerden, die Erstgeburten seines Vieltes und den ersten Ertrag der neu gepflanzten Fruehtbäume in der Nähe des Tempels zu verzehren. Das Gesetz macht: es überdies allen Personen ') Deuteronen». XJ.V, 22 f. ־־־’) ibid. XVI, 20. '׳) Levitic. XIX. 24. ־*) Numeri XV. B>. 20.

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