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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1899-01-01 · Heft 5 · p. Seite 199

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
43 (1899)
Issue
Heft 5
Article
Die rituellen Reinheitsgesetze in der Bibel und im Talmud
Date
1899-01-01
Page
Seite 199 (sequence 7)
Language
German
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Die rituellen Keinheits^esetze in der Bibel und im Talmud.!<)<) Uebcrtretung eines Gesetzes aus Versehen oder Irrthmn dargebracht werden muss. Zu den verschiedenen unvorsatzliehen Vergeh linken, welche ein Siihimpfer verlangen, gehört aber auch, .,wenn jemand irgend etwas Unreines berührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Thieres oder das Aas eines unreinen IIausthieres oder das Aas eines unreinen Gewürmes, ohne dass er sieh dessen bewusst wird.*' Noch stärker tritt die allgemeine Verbindlichkeit der Institution der rituellen Reinheit in dem Gesetze über di(*, I solirung der Unreinen hervor. 111 Uap. V des ]Inches Numeri losen wir: ..Und der Ewige redete zu Moses also: Refiehl den Kind(* nt IsrrieUs, dass sie alle mit dem Aussatz(' oder Kiterllusse 1 >eh;ntteten. sowie alle, die sich an einer .Leiclio verunreinigt■ haben, aus dem Lager hinausschallen. Sowohl Mann wie ,Weil» sollt ihr hinausscliutfen, hinaus aus dem Lager sollt ihr sie sehatten. damit sic ihre Lagerplätze nicht, verunreinigen mieht infieiren >. in welchen ich throne.w Es sei hier gleich bemerkt, dass in der oitirten Stelle von ,.Lagerplätzen*' in (hu־ Mehrzahl die Rede ist, weil während der Wiistemvandcrimg jeder Stamm sein eigenes Lager bildete, und es daher eigentlich zwölf Lagerplatze gab, über deren Ordnung und Aufstellung kurz vor dem (*heil angeführten Gebote' berichtet wird. Wir sehen somit, dass man die Unreinen! aus der Mitte des ganzen Volkes entfernte und nicht mir ausserhalb der Grenzen der Stiftshütte, und dass das Gebot nicht an di(* JViester und Leviten, welche in der Umgcbimg der Stiftshütte lagerten, gerichtet war, sondern an die Gesammtheit. des Volkes. In Uehereinstimnnmg hiermit :sehen wir: als die Krieger von dem Zuge gegen die Midianiter zurückkehrte», .da gingen Moses und Eleasar der Uriester und sämmtliche Fürsten der Gemeinde ihnen entgegen, hinaus vor das Lager“ und befahlen ihnen unter ander(*»!: ,.Ihr seihst aber müsst sieben Tag(*, lang ausserhalb des Lagers bleibe», jeder, der einen Menschen getüdtet und einen Erschlagene» berührt hat, .... Und wenn ihr am siebenten Tage eure Kleider gewaschen habet, so werdet, ihr rein sein, und darnach dürft ihr ins Lager kommen1).־‘ Erinnern wir noch an das Kriegsgesetz, nach welchem während eines Fe1:י ges in Feindesland der Krieger, der aus irgend einem Grunde unrein wurde, gezwungen war, sieh zeitweilig aus dem Lager zu entfernen; *) Numeri XXXI, 13. 19. 24.

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