Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 43 (1899)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die rituellen Reinheitsgesetze in der Bibel und im Talmud
- Date
- 1899-01-01
- Page
- Seite 198 (sequence 6)
- Language
- German
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198 Die rituellen Reinhoitsgesetze in der ßiLd und ini Talmud. beginnt, wird mit folgenden Worten cingeleitet: ״lind der Fwige redete zu Moses und Aaron und sprach zu ihnen: Redet zu den Kindern Israel* s also u. s. w.u Weiler heisstes inbetreif der unreinen Thiere: .,Von ihrem Fleische dürft ihr nicht■ essen und ihr Aas nicht berühren, unrein seien sie euehri‘ Aus dieser Zusammenstellung ״,eilt mit voller Fvidenz hervor, dass denselben iVrsonen, welchen der («(,miss unreiner Thiere verboten, ist, gleichzeitig auch die 1 »erührimg־ ihrer Leichen verboten wird: und wie erstem« Verbot absolut ohne Rücksicht auf den Besuch des Tempels gehalten ist, ebenso muss dieses, wie angenommen werden darf, auel! bei letzterem der Fall sein. Zudem enthalten die Capitel XI —■XVI. in denen die Reinhcitsgesetze dargelegt werden, nicht den geringsten Hinweis auf eine Beziehung derselben zinn Tempel (»der etwas Sacra lern überhaupt. 1 sehen wii־ z. B.״ dass, wenn die Leiche eines kleinen Thieres oder Reptils in ein irdenes (iefiiss hineinfalU, nach dem Gesetze alles, was darin ist, unrein wird, und das (iefiiss selbstzerbrochen werden muss, Back topfe und Koch-־' herdc eingerissen werden müssen. Wäre‘ die rituelle Keinheit für den Laien nicht verbindlich, dann begreift man nicht, wozu das Zerbrechen und Vernichten nützlicher Hausgcratbc? Was könnte ihn. dem die Beobachtung der rituellen Keinheitsbesetze nicht obliegt, denn hindern, sieh ihrer auch ferner zu bedienen? l) Ferner heisst es am Schlüsse des siebzehnten (,apitels: ״Lud jeder, der Aas oder Zerrissenes geniesset, es sei (‘in Kingeborener (»der ein Fremder, der muss seine Kleider waschen und sich baden und bleibt' unrein bis zinn Abend: dann ist er rein. Wenn er sieaber nicht wäscht und seinen Leib nicht badet, so 1 ad et er Vorschuldung auf sieh.“ Der Sinn dieser Worte kann kaum missverstanden werden Sic wollen besagen, dass, wenn jemand eine Infectiou erlitten und sich nicht der vom '(■.Jesetze vorgeschriebenen Reinigung unterzogen hat, auf ihm das Bewusstsein der Schuld lastet, das Bewusstsein (Im* Febertretung eines göttlichen Gebotes, ־״nnz unabhängig davon, ob er den Tempel besucht oder nicht, wenigstens wird des Tempels’ hier mit keinem Wort(* gedacht. Kbensowenig ist vom Tempel, wie überhaupt, von etwas Saeralem in Cap. V die Bede, wo über das 8iiln10pfer gehandelt wird, das bei __ _ *י י) Auf Grund dieses Motives erklären denn auch die Karäer die rituellen Reinhcitsgesetze als obligatorisch für sämmtliche Israeiiten. Siehe Gan-Kden von Aaron b. Elia aus Xikomedien, Eupatoria 1864, f. 106.