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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1899-01-01 · Heft 5 · p. Seite 196

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
43 (1899)
Issue
Heft 5
Article
Die rituellen Reinheitsgesetze in der Bibel und im Talmud
Date
1899-01-01
Page
Seite 196 (sequence 4)
Language
German
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]<}() Hie rituelle״ Keinimitsgeset/o in der Bibel und im Talmud.. i>!•0(1011 und sogar Feigen }. Allo diese Nahrungsmittel könnt(‘ Judith in dor That nicht den Vorräthen des Holofernes entnehmen, und niolit speciell dcsswcgen. weil sie oinoin Heiden angehörten, sondern nur. wuil sio rituell unrein waren; Judith hätte sieh in gleicher Weise ihres Genusses (‘Inhalten, wenn ein ini Zustande d<‘1* Unreinheit betfndiieher Stammesgenösse si(‘. ln‘riihrt hätte. Erst in der Polgozeil, kur/, vor der Einnahme Jerusalems dureh die Körner, wurden von den Gesot/.eslehrorn IS Bestimmungen erlas.se.11, und unter diesen eine, welche den («eniiss heidnisehen Brodes. ( freies und Weines verbot־). Aber dieser 1 »estiinimmg bedurfte es damals dcsswcgen, weil zur Zeit der Zerstörung* .lerusalenis die Institution der rituellen Kcinheit, wie wir weiter sehen werden, einen ״,rossen Theil ihrer Verbindlichkeit nicht nur in der Diaspora, sondern sogar in .Judäa selbst eingcbiisst hatte, und als Motiv dieses speeiellen Verbotes ausdrücklich das Streben der < Jesetzo.slehrer betont wird, dem intimeren Verkehr der Juden mit der heidnischen Welt• Schranken zu setzen und so die Erhaltung des jüdischen Volkes zu sichern. Weiss:*) findel, dass Daniel und seine Genossen durch ihre Weigerung, die königlichen Speisen und Getränke zu gemessen, eine über di*‘ Forderung des Gesetzes hinaus״ gehend(? Skrupulosität an den Tag gelegt, haben. Wir können, uns dieser Ansicht nicht anschliessen. Daniel konnte, wenn er die rituelle Koinlieit streng beobachtet(1, nicht anders vorfahren. Ebenso erfüllt(? Judith nur gewissenhaft di(‘ mosaische Vorschrift inbetrefV der rituellen Feinheit, wenn si(‘ sich des l>rodcs und des Weines des Holofernes enthielt, und aus dies(*!• Thatsaehe darf in keiner Weise, wie es manche t-hun, gefolgert werden,, dass das Buch Judith erst mich der Zer- Störung Jerusalems, und zwar zur Zeit Trajans verfasst worden sei. Abgesehen von den gewichtigen Gründen, welche Schürer gegen letztere Ansicht vorbringt4), kann die Ent־ lialtsamkeit Judith** vom Genüsse heidnischer Kost schon dcsHwegen nicht mit (hui 18 Bestimmungen in Zusammenhang gebracht, werden, weil .Judith ja auch Mehl und Feigen mit sich nimmt, und dies(‘ Gegenstände, selbst wenn sie von einem Heiden kamen, an und für sieh nie verboten waren *) Judith X. 4. '*) Babli •Schabbath 5a; Jeru<chalmi Sciiabbath I, 4. (eck Shitoinn* 5 b). *) Dor dor we-dorschaw I, 41. 41 Geschichte des jüdischen Volkes If, 601.

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