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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1899-01-01 · Heft 5 · p. Seite 194

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
43 (1899)
Issue
Heft 5
Article
Die rituellen Reinheitsgesetze in der Bibel und im Talmud
Date
1899-01-01
Page
Seite 194 (sequence 2)
Language
German
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194 Pie rituellen K'einheitsgesetxe in üer Bibel mul im Talmud. I.)i(‘ erste Frage lautet: Kann nach 11 ein inosji ise 11 e n Gesetz(‘ Jedermann ohne Ausnahme inficiren und infieirt werden ud(‘1■ nur der Israelit? Wenn sieh z. B. erweisen sollt(‘, dass die Leiehe eines Heiden, seihst wenn derselbe an der Pest gestorben ist, Personen und Sachen, die sieh in 'einem Zelte mit ihr befinden, rituell nicht infieirt: wenn sieh ferner ergeben sollte, dass ein Heide, der am Kiterlbiss oder an irgend einer ansteckenden Hautkrankheit., wie Pocken, seheerender Fleehte oder Lepra leidet, Niemanden iuücireu kann: wenn sieh endlich zeigen sollte, dass ein gesunder Heid(', der eine Pestleiohe oder <‘inen mit einer ansteckenden Krankheit Behafteten berührt hat, weder infieirt wird noch als Infectionsmedium dient, dann wäre der Institution der rituellen Feinheit, eo ipso jedwede sanitär(‘ Bedeutung genommen. Es wäre hiermit erwiesen, dass die biblische Infectio» mit der physischen Infection nichts Gemeinsames hat, und dass sie eine ־״anz besondere, uns unverständliche geistige Infection repräsentirt. Wold ist cs den Religionen eigen, zwischen Stamm und Stamm zu unterscheiden, — Tod und Krankheit aber machen keinen derartigen Unterschied. Fs wäre uns sicherlich nicht in den Sinn gekommen, dies(‘ Frage aufzuwerfen, wenn nicht die mündliche Lehr(‘ aus Motiven, die später entwickelt werden sollen, einen Unterschied zwischen Israeliten und Heiden grade in dem Sinne gemacht hätte, wie wir ihn eben dargcstollt haben. Hören wir jedoch, was uns die biblischen■ Texte sagen. In den Gesetzen über Zaraath und Leieheninfection wird das Wort ארם gebraucht, welches etymologisch Erdensohn, also Mensch überhaupt, bedeutet, aber auch der Ausdruck איש, welcher in jenen Gesetzen vorkommt, wird in der Bibel sowohl in Bezug auf Israeliten wie Heiden angewandt. Das Gesetz ist zwar den Israeliten gegeben, aber überall wird vorausgesetzt, dass auch Fremdlinge, welche das Gesetz sogar unter seinen besondern Schutz nimmt, unter ihnen weilen können, und auch an diese wird, gleichwie an die Stanunisraeliten, die Forderung der Desinfeetion gestellt. ״Und jeder, der Gefallenes oder Zerrissenes isst, er sei ein■ Eingeborener oder ein Freiudli n‘g, der wasche seine Kleider und bade in Wasser und bleibe unrein bis zum Abend; daun ist er rein1).“ Ebenso lautet das Gesetz über die ״Reinigungsasche“: ״und*' es sei den Kindern י) Levit. XVII. 45.

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