Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 43 (1899)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Religionsphilosophie Abraham Ibn Esra's
- Date
- 1899-01-01
- Page
- Seite 169 (sequence 2)
- Language
- German
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I)it3 Religionsphilosopliio Abraham Ibn Ksra’s. 169 6) Jes. י1<ו11ז. Vll, 29 a (vgl. zu 3. Mos. 19, 23): Das Gesetz von der ״Vorhaut״ hoi neuen Pflanzungen (3. Mos. 19, 23) will die mit Saften noch überladenen jungen Früchte der ersten drei Jahre, als der Gesundheit überdies schädlich, ausseheiden, und symbolisch himleuten auf die PHicht der Unterwerfung unter Gottes Zucht und auf die Nothwendigkeit, die etwaige ״Vorhaut des Herzens5) ״. Mos. 10, 15) d. 11. die Verstocktheit des Herzens, wie Pharao und Achat» (2. Ohr. 28, 22) eine solche bekundeten, zu beseitigen, weshalb es ja auch an dem sonst unfrommen Aehab (1. Kfm. 21, 29) gelobt wird, dass er sich reuig vor Gott demüthigte. 'Q Jes. mor. VH, 26b und 27 b: Das Speise verbot hinsichtlich des Blutes und der als unrein bezeiehneten liiere sollen den niensehlichen Leib vor der Beimischung thierischer Körper und Seeleneigenschaften scliiitzen. Die Speisegesetze sind also nach IE Sanitätsgesetze von ethischer Bedeutung, weil sie besonders die Seele vor verunreinigenden Beimischungen bewahren sollen. So heisst es auch zu 3. Mos. 19, 23 וידוע בי הפרי הבא עד שלש שנים אין בי־ תועלה ומזיק י באשר יזיק לגוף בל דג שאין לו סנפיר וקשקשה י ויזיק לנפש החכמה בשר כל עוף דורס והבהמות הטמאות " והמשכיל יבין. Die letzten zwei Worte deuten auf physiologisch(‘ oder mcdicinische Fachkcnntnissc, die dergleichen leicht begreifen machen. Man vergleiche auch den Comrn. zu 3. Mos. 11, 43, wo es heisst: אל ו*ש?ןצו• איד־גפשוסיבם להיותם מטונפות וסגואלות ולא הטמאוי ידזס כי ידוע כי הגוף הנאכל ישוב בשי בגוף האוכל, d. h. assimilirt sich. Auch zum Blutverbot 5. Mos. 12, 25, wo das Blut als ein Symbol der Seele bezeichnet wird, sagt IE: .שלא יאכל נפש בהמה שתשבש נפשו 1) Im Lehen der Gesellschaft ist die öffentliche Sicherheit erste Bedingung alles ’ Gedeihens. a) Aber IE fasst die Begründung der Todesstrafe auf Mord (1. Mos. 9, 6 שופך דם האדם באדם רמו ישפך כי בצלם אלהים ברא את האדם) tiefer, indem er hier den Zweck des Menschen, die Erkenntniss der ewigen geistigen Mächte, weiche die Welt leiten und zur Erkenntniss Gott(4« führen, angedeutet findet, wonach jede Lebens Verkürzung am Menschen ein Eingriff in den Zweck des Menschenlebens und ein strafwürdiger Frevel an Gottes Ordnung in der Welt bedeutet, während das Thier für die Unsterblichkeit nicht bestimmt ist und eben sowohl heut zum Gebrauche des Menschen ge-