Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1899-01-01 · Heft 4 · p. Seite 168

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
43 (1899)
Issue
Heft 4
Article
Die Religionsphilosophie Abraham Ibn Esra's
Date
1899-01-01
Page
Seite 168 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2829132-2829727-2829732-2881870--29219-2881902
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

16« Die Koligionsphilosophie Abraham lbu Esra’s. Di® E©lipo1aspMfc0pM© ilDTahGEi Iba Esra’s. Von Dr. David Bosin 8. A. (Fortsetzung von S. l;3ö.) k) Gegen Gottes Ordnung in der Natur soll der Israelit als Einzelner auch noch in anderer Hinsicht nach IE nicht verstossen. Er findet, einige Gesetze, die hiergegen sieh richten, aber theilweise noch andere (Gründe haben oder lediglich einen andern religiösen Zweck im Auge behalten. a) Oer Hart dient dem Mann«' zur Zierde und vollendet sein männliches Aussehen. Hiergegen verstös.st nach IE und verletzt die Natur, wer seinen Bart bis zur Unkenntlichkeit tilgt V/u 3. Mos. 19, 27). J3) Der Ansicht Derjenigen, die IE an ders. St. an führt, dass die Tilgung des Bartes als ein entstellendes Zeichen ungestümer Trauer (des. 15, 2) verboten sei, entspricht die Auffassung IEs zu dem Verbote, siel) eines Todesfalles wegen Einschnitte zu machen (5. Mos. 14, 1 u. IE daselbst), dass nämlich ein solches Verfahren der Ergebenheit, in Gottes Fügungen widerstreitet, die dem Israeliten bei der Erwägung ziemt, dass Gott väterlich und liebreich waltet und die Menschen als seine Kinder ansieht und behandelt, wie in dems. Verse einleitend bemerkt wird: ..Kinder seid ihr dem Ewigen, eurem Gotte״. y) Jes. mor. IX. 83 a: Das Gesetz vom Vogelnest■ (5. Mos. 22, 6 f.) ist dazu bestimmt., die völlige Ausrottung der Vögel in Palästina zu verhüten, die Art vielmehr zu schonen, um Gottes Werk und Ordnung nicht zu stören. Darum werde auch langes Leben und Wohlergehen für die Erfüllung dieses Gebotes verheissen. Andererseits giebt iE dem genannten Gebote noch einen andern Grund, den es mit anderen Geboten gemeinschaftlich hat. Jes. mor. IX, 32b sagt IE bestimmt, was er im gangb. Coram. zu 2. Mos. 28, 19 nur vermuthungsweise ausspricht, •das Gesetz vom Vogelneste wolle ebenso wie das Gesetz 3 אותו ואת בגו. Mos. 22, 28, das Gesetz, das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter zu kochen (2. Mos. 23, 19), und das Verbot, einen Ochsen und einen Esel vor denselben Pflug zu spannen (5. Mos. 22, 10), Grau• samkeit verhüten.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.