Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1899-01-01 · Heft 2 · p. Seite 85

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
43 (1899)
Issue
Heft 2
Article
Die Religionsphilosophie Abraham Ibn Esra's
Date
1899-01-01
Page
Seite 85 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2829132-2829727-2829730-2881742--29118-2881786
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Die Religiunsphilosopkie Abraham Xbn Esra’s. 85 fine schwache Stütze in einer Bibeistelle (5, M0ß. 83, 4) geltend macht. — Den ersten Versuch, diese 613 Gesetze thatsächlieh nachzuweisen, machten Simon Kahira in s. Halachot gedolot, und zwar in der Einleitung dieses Werkes,!hm folgten die Vf. der poetischen Zusammenstellung• der 613 Gesetze, welche unter dem Namen Asharot für den syiuigogalcn Gebrauch am Wochenfeste in grosser Zahl verfasst worden sind1). Ihn Esra erhebt (Jes. mor. 11, 17 a. b) gewichtige Bedenken gegen ein solches Verfahren und weist die Unrichtig*־ keiten theilweise schon nach, die Maimonides dann in systematischer Vollständigkeit in der Einl. zu s. ״Buch der Gesetze“ vorführte. Während aber Maim. nach festen Regeln, die er in dieser Einleitung voranstellte, eine neue Aufzählung der Gebote und Verbote in dem gen. Werke unternahm und auch in seinem halachischen Werk Misch lieh Thorah den einzelnen Abschnitten voranschickte, verwirft IE die Zählung überhaupt als unbegründet und undurchführbar, zugleich aber auch als unwissenschaftlich, da keine Wissenschal't die Erkenntniss des Einzelnen als ihre Aufgabe betrachtete des Einzelnen, das masslos und wechselvoll schwankt, vielmehr das feststehende Allgemeine sich überall zum Ziele setzt und dies zu begreifen als ihre Aufgabe betrachtet. Auch ist, wie IE an einer andern Stelle (Jes. mor. VII, 26 b) bemerkt, die rein äusserliche Form des Gebietens und Verhietens, wonach die Gebote und Verbote gezählt zu werden pflogen, zuweilen sachlich zur andern Seite gehörig, wie z. B. das Arbeits verb o t am Sabbat zuweilen die Form annehine, dass Beobachtung des Sabbat geboten wird; das Gebot der Kasteiung nichts Anderes sei, als Verbot von Speise und Trank, das Gebot der Heiligung gleich sei den! Verbote alles Abscheulichen oder beim Nasir dem Verbote des Weingenusses. 2. Ein wichtiger Einblick in den Geist der Gesetze wird am besten durch allgemeine Gesichtspunkte allgebahnt, nach denen dieselben sich naturgemäss gliedern, um dann einer näheren und eingehenden Betrachtung nach Grund und Zwect im Besonderu unterzogen zu werden. ihn Esra unternimmt eine Eintheilung der Gesetze nach zwei Gesichtspunkten: ף Mein Coinpendium 11. s. w. S. 15, A. 1. — אזהרת hat den Buchstabenwerth 613.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.