Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 42 (1898)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Die Dünnerschen Talmudglossen
- Date
- 1898-01-01
- Page
- Seite 434 (sequence 2)
- Language
- German
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434 Die IKinuer’schen T5ilmudflössen. gebe, und zwar 1) die Ansicht ltM.’s, wie sie in der Mischnah tradirt wird, 2) die Ansicht IvM/s nach der 1 Jeherlieforung USbE/s, und 3) die Ansicht der Chachamim. Versuchen wir diese Ansichten im Zusammenhänge zu erklären, so konnte sieh tollendes ergeben: Allgemein wird גט שחרור auf גט איטה zurückgeführi. Demnach wird die Frage, ob das Priueip גיטו וירו באין כאחד hinsichtUeh des Sklaven zulässig sei, abhängig sein von der Entscheidung der Frage, eh dieses Princip liinsielitlich der Frau, welche durch <len Sehendebriet’ frei wird, angenommen werden müsse. Nun soll nach der IJohorliofemng׳ ihn* Mehrheit UM. die Ansicht gehabt haben: יד איכה ביד בעלה. Wir sind also hier bereits zur Annähme גיטה וידה באין כאהד gezwungen, da die Frau dureli persönliche Empfangnahme de.s Scheidebriefes frei wird. Nichts hindert demnach dasselbe Prineip auch für den Sklaven gelten zu lassen. Daraus ersieht sich die in der Misehuah im Namen UM.'s überlieferte Ansicht בשטר ע״י עצמו. Hingegen reforirt USbK. im Namen UM.'s, wie wir weite!' scheu werden, die Ansicht יד איטה לאו ביד בעלה. Demnach wäre עבר und איטה nicht gleich zu setzen, und das Princij» ג\טו וידו באין באחר wäre nicht erwiesen. Dem entsprechend lautet auch seine Ansicht hinsichtlich des Sklaven בשטר ע״י אחרים ולא ע״י עצמי. Das Gleiche gilt von den Olutchainiin, die Unerkanntermassen יד איטה לאו כיד בעלה annehmen und daher die Freilassung des Sklaven durch Freibrief nur mit Hilfe dm* Vermittelung Dritter für zulässig erklären, ln diesem Sinne mag vielleicht der llabli die Misehnah erklärt haben und zu diesem Uehufo die Ansicht UShF.'s als Beweis dafür bcigebrnelifc haben, dass das Princip גיטו וידו באי! כאהד nicht von Allen anerkannt worden sei, ־womit wir allerdings nicht behaupten wollen, dass die versuchte Erklärung auch die richtige sei. Denn es ist dabei nicht ausser Acht zu lassen, dass es in der Misclmah des Jer. heisst 1וחכ״א אף בכסף ע״י עצמו ובשטר ע״י אתיים). Danach wird es das Einfachste sein, anzunehmen, dass nach den Chachamim alle Fälle, eingeschlossen diejenigen, die R. M. namhaft macht, zulässig־ seien. ]Möglich aber Ist es immerhin, dass der Babli die Ansicht der Chachamim dahin hiterpretirte, dass sic das Prinzip von גיטו וידו באין כאהד aus demselben Grunde nicht anerkennen, aus welchem USbE. dasselbe nicht gelten lassen will. Um unsere Behauptung näher zu begründen, verweisen wir darauf, dass diese Auffassung noch *; Hingegen fehlt in der מתגיתא דבגי מעדבא das Wörtchen .אך.