Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 42 (1898)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Über zwei dogmengeschichtliche Mischnastellen
- Date
- 1898-01-01
- Page
- Seite 341 (sequence 5)
- Language
- German
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UcImt /.uvi dogmongoscdiicliUieho Misclmnstellen, 341 mosaischen Gesetzgebung prinzipiell bestritten werden. Da bot sich denn in der allegorischen SeLriftiiiislegung ein willkommenes Auskunftsnnttcl dar, sich der lästigen Bürde der Gesetzes iibung zu entledigen, ohne, doch dem Glauben an die Heiligkeit des Sehriltwortes zu nahe zu treten. Schon hu neuen Testament, lassen sieh einzelne Proben einer solchen allegorischen Schriftauslegung nach weisen. So z. B findet es Paulus für zu unbedeutend, dass Gott ein Gesetz über die Behandlung der ()chsen sollte ׳)•״.gehen haben: unter den Ochsen, denen beim 1 )!•eschen nieht das Maul verbunden werden diirlte, will ei׳ vieb.nclir die christlichen Lehren ver- Standern wissen 1). An die in unserer talmudischen (Quelle erwähnten Beispiel«', diesich auf Geschiehtserzühlungen der Schrift beziehen, erinnert die Deutung, dass unter den beiden Söhnen Abrahams, dem Sohn von der Dienstmagd und dem von der Freien, die beiden Bündnisse, die sinaitische Lehre, und das Evangelium, zu verstehen seien -). Die mosaischen Speiseverbote, die den heidnischen Fröschten besonders anstössig erscheinen mussten, glaubt der Verfasser des Parnabasbriefes als bildliche Warnungen vor gewissen Arten, den* Unsittlichkeit autfassen zu dürfen:1). Gegen diese mit der reeipierten Auffassung oder der llalaclia in Widerspruch tretende Schriftauslegung, mag sie nun vom Aloxandrinismus oder vom Christentimm ausgegangen sein, ist der betreffende Passus in der Mischna Ahnt gerichtet. Aus der gleichen Tendenz ist: wohl auch die Verordnung der Mischna zu erklären, nach der demjenigen Schweigen geboten werden soll, der das Gesetz vom Vogelnest, als einen Ausfluss von Gottes Barmherzigkeit־, darstellr1). Wie einige Verordnungen in der unmittelbar vorangehenden Mischna als Sehutzmaassregeln gegen die. Einführung christlicher Gcbet.ssilten bezeichnet werden*"'), und wie in derselben .Mischna eine, bestimmte J) 1 Korinth, 0. 0 fg. Als ein Ausiluss der allegorischen Gesetzesdeutung ist es wohl auch nuf/uifassen, wenn in der bereits erwähnten Stelle I, Korinth. 7, 15) der ]teschneidimg, die doch .selber ein biblisches Gobot ist. die Beobachtung der göttlichen Gebote (rr.pY^tc evcoAßv veou) gegenübergestellt wird. Uobcr eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Juden- Christen in Antioohia auf der einen Seite und .Paulus und Barnabas auf der andern Seite, in DetreiT der Verbindlichkeit dos mosaischen Gesetzes und speciell der Besehneidung mich für die lleidenchriston, wird Apostelgeseh. Cap. 15 berichtet, Vgl. auch Galater 2, 12 fg. Q) Galat. 4. 22. :l) Barnabae epistula. Cap. 10, 4) Megilla IV, 5). Vgl. Be rach. V, & ף Megilla IV, 8. ,האומר איגי;־וגד לש:י הידבר. בצבועין א1»־גיב;*פדא יעבור