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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1898-01-01 · Heft 4 · p. Seite 172

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
42 (1898)
Issue
Heft 4
Article
Samau'al b. Jahja al-Magribi und seine Schrift "Ifham al-Jahud"
Date
1898-01-01
Page
Seite 172 (sequence 3)
Language
German
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172 Saniau'al b. Jahjsi al-Ma£ribi. und Jesu’s. Wenn die Juden die ihrige für glaubwürdiger halten, so wäre dies nur dann gerechtfertigt, wenn es sich erweisen Hesse, dass ihre Viiter vernünftiger und besser gewesen sind, als die Vorfahren der Christen und Muslimen. Das ist aber nicht der Fall. Vielmehr ist cs offenbar, dass der Antheil der Juden an der Begründung der Wissenschaften gar nicht in Vergleich kommen kann mit dein, was die grio chischen Weisen und die Aegypter auf diesem Gebiete geleistet haben. Vollends was die Muslimen betrifft, so haben sie auf allen Gebieten so viele Schriften abgefasst, dass es einem einzelnen Menschen unmöglich ist. auch nur in einem Zweige der Wissenschaften Alles kennen zu lernen, was sie geschrieben haben. Darum haben die Juden nicht das Hecht, ihrer Uobcrliefenmg mehr zu trauen, als derjenigen anderer Keligioncn. ־ Darauf kehrt der Verf. in zwei Oapiteln (S. 11 —14; 14—17.) zur Frage der Abrogation zurück. Das mosaische Gesetz bestimmt, dass, wer den Knochen eines Todten anriihrt, über einem Grabe geht oder mit einer Leiche in einem Hause ist, unrein werde, und dass er von seinen• Unreinheit nur durch das Besprengen mit dem Wasser, in das die Asche der rothen Kuh geworfen wurde, wieder gereinigt werden könne. Die Juden sind gegenwärtig nicht in der Lage, dies!‘. Lustrationen vorzunehmen und befinden sich demzufolge in einem permanenten Zustande der rituellen Unreinheit. Nichtsdestoweniger halten sie fest an manchen Gesetzen, welche sich auf die Unreinheit dcrMenstruirenden beziehen, dagegen an anderen nicht, und auch die Berührung einer nichtjüdischen Frau, in weichem Zustande sie immer sei, undaueh die ihrer Kleider, halten sie nicht für verunreinigend 1). Das Festhalten an einzelnen Bestimmungen aber, während andere 1)1cht beobachtet werden, ist Abrogation Wenn die Juden in Betreff dieser Bestimniungen sich auf׳ ihren Fikh berufen, so ist dagegen einzuwenden, dass, da, wie sie annehmen, auch die Meinung«- Verschiedenheiten ihrer Gesetzeslehrer von Josua b. Nun und ף s. 1~. pXly&lj ן|***צ^ן LwAsii ןfyXÄS* f<>*o öpÄjj> Ü22A** udjJj plk&jf ijäSLlf pXSU Ui

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