Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 41 (1896-1897)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Die Judenlandtage in Hessen-Cassel
- Date
- 1897-01-01
- Page
- Seite 518 (sequence 14)
- Language
- German
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518 Pie JudenI!u1<U11g<• in H 08>0n-l’nsach nicht nur die .luden viel Lauferei und Unkosten ldltteu, sondern auch ihm selbst die ihm zust!;!!enden Regalia und Jiirisdictionalia entzogen würden, so könne, dies nicht länger geduldet werden, und es werde den •Juden unter Vorbehalt der Strafe, dass sie Obiges bisher verschwiegen, unterlegt, einen eigenen Rabbiner im Kürstenthum zu bestellen״. Eine fernere. Verpflichtung der Rabbiner bestand in der Fürsorge für die religiöse und geistige Erziehung und für das materielle Wohl der Waisenkinder des ganzen Landes; er war Obervonmind derselben und für die Ermmming vortrauenswürdiger Vormünder und die Beaufsichtigung derselben verantwortlieb, ln der Eidesformel, mit, welcher der Landrabbiner verpflichtet wurde, heisst es: ״derer .Juden Wittwen und Waisen will ieh mich in denen mir überlassenen Oesclülften treulich amielimen und dahin mit bedacht sein, dass selbigen von der Obrigkeit; tüchtige und treue Vormünder bestellt und sie in »Indischen Oesetzen u. Ceremonien auferzogen, mit deren Vermögen aber treulich umgegangen und nichts davon unterschlagen werde״. — Im Interesse der Wittwen und Waisen wurden von verschiedenen Landtagen eine Reihe von Anordnungen erlassen. — Der Rabbiner batte auch einer lese-hibah (Talmudschule) vorzustehen, die Kosten derselben sowie für den Unterricht armer Kindei• in einzelnen Ucmeinden wurde aus der Talmnd-Thora-Casse gedeckt, aus welcher auch Zuschüsse zur Hesoldung von Lehrern ärmerer Gemeinden gezahlt wurden. Zu dieser Talmmi-Thora~Cas.se. die heute noch unter dem Namen ,.Israelitische IVovinziahsehulcasse“ besteht-, musste Jeder seinem Vermögen entsprechend beitragen: eine Zeit lang, von 17.18 bis 17114־, durfte zudem ■in allen Synagogen mir für Talmud Thora gespendet werden und bei jeder Hochzeit musste 10 0 der Hitgift an diese Gasse abgegeben werden, eine Bestimmung, auf der eine beute noch zu Recht bestehende- Verfügung der früheren Kurhessiseben Regierung bezüglich einer an die Israelitische Provinzialschuleasse zu entrichtenden Ehesteuer beruht Heute noch gemessen wir die Segnungen dieser Talmud-Thora-Casse; das Lehrerseminar in Cassel, viele Schulen im Lande, verdanken ihr ihren Bestand. Der Rabbiner hatte die Aufsicht über die Lehrer und Schulen des Landes, und die Landtage besehnftigten sich sehr hänlig mit Berathnngeu und Beschlüssen, die das Interesse der Schüler betrafen. Wie das Schulwesen, so wurde auch das Armenweseu