Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 41 (1896-1897)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Die Judenlandtage in Hessen-Cassel
- Date
- 1897-01-01
- Page
- Seite 514 (sequence 10)
- Language
- German
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514 Hi»‘ Jiidt'iikuuUugc in llonson-Cas,*(']. eine* bestimmte Mengt* Silbers an die Münze zu liefern. um den Silberbestand derselben zu sichern. Ibis gab später den Vorwand, der Gcsannntjudculrrit des Landes die- Zahlung von 1000 11־ SilbiTgeldes pro dalir aufzulegvn. Aus ähnlicher Ursache, weil, wie eine .1 udeimrdiiung aus dom dalire 1700 angiebt, seit undenklichen Zeiten «li«• Juden Kraul־- und Lotgehler bezahlen mussten, wurde der jüdischen Gemeinschaft־■ ein jährlicher Tribut von •1000 Thalern aulerlegt, in einem Jahre, 170‘h waren wogen eines in demselben geführten Krieges — es will* der siebenjährige Krieg■-- IOOOThlr. ausserordentliche Kriegsbeitragssteuor von ihnen erhoben worden; ob nun auch späterhin tiefer Friede im Land«‘ herrschte, alljährlich wurde neben den 1000־ Thlrn. nunmehr auch IOOOThlr. jiussorordont־- lieh«‘ Kriegsbeil ragsstener von den J uihm verlangt־. ()!)gleich die .luden aus r«digiöse11 Gründen den Jagdfr«־uden nicht obliegen durften, wurde ihnen die Last, aufgewälzt, jährlich für «len Kopf «ünen CYntnvr!,Yderlappen zum Zurüekseheuchrii des Wildes bei der •Jagd־ und später je «,inen Goldgulden dafür zu zahlen. Las sollt«* ihr Antbeil an den Jagdfreuden der G1־oss«־n der Erde sein. Hut d«w Ursprung der der Gemeinschaft au!erlegten Fe«l«Tlappengeldcr, Noch eharakteristiseber war die Verfügung, «lass die Jud«׳nl1<‘it die ausrangirten herrschaftlieh♦•!) IM«*nie und Maulthier«* zu «*inen! bestimmten Preise übernebm«,n musste. I >ie dienstunfähigen Thiere wurd«*n in ntientliehor Auktion wieder verkault. «hm Ausfall musste di«* jiidiselu* Gesummlheit «lecken. Wie etwa diese Thieru b«‘scbaHV׳n waren, l«*h1־t ein«* Landtagsbcstimmung i. J. 1000, nach welcher Fehler, «li«* sich nachträglicb an ihnen vorfanden, den Verkauf nicht ungültig machen solltun. da ja j«*der ohnehin wissen musste, dass die herrschaftlichun Thiere niuht fehlerlos seien. Alle diese Abgaben mussten die Juden erlegen, so la• ge sie ruhig an der Scholle ihres Wohnortes blieben und nicht einen Fass breit sich entfernten. Sobald sie sieb jedoch, um irgend etwas zu erwerben, siel! a^ieb nur auf eine kurze Entfernung, innerhalb des Landes auf die Wanderung begaben, mussten sie an jeder ersten Zollstätte jedes Amtes, das sie passirten. für ihre Person, als wären sie ein Stück Waare oder ein Stück Vieh, den Leibzoll zahlen. Auch mussten sie für jede Waare, die sie kauften oder verkauften, den doppelten Zoll erlegen. Wollte Jemand aber für immer' aus dem Bereich der landesväterlichen Fürsorge sieh entfernen, so wurde die Steuerschraube noch weit stärker angezogen; 20 0 0 der Mitgift