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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1897-01-01 · Heft 11 · p. Seite 510

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
41 (1896-1897)
Issue
Heft 11
Article
Die Judenlandtage in Hessen-Cassel
Date
1897-01-01
Page
Seite 510 (sequence 6)
Language
German
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510 I >io .TmleulaiKttage in HeMKcn-CasHcl. «■in Fürstliches Ausschreiben geboten, der Besuch der Märkte ״war, um dies(; hierdurch zu ’heben, ilineu anbefohlen. -- Diese Märkte gewannen dadurch auch für das jüdische Gomeuuleleben besondere!Bedeutung, manche allgemeine Angelegenheit wurde auf demselben beratheu und geordnet; der Rabbiner, späterhin ein Rabbinatsvertreter, ein Rajjan und (,in Vorsteher mussten auf demselben anwesend sein. Ein Landtag bestimmte, dass an jedem (׳asseier Markte von jedem Juden eine Beisteuer für Amu* und Ausstattung armer Bräute zu erheben und dass Jeder, der die Boistenerung verweigerte, V־j tl. Strafe zahlen ׳ müsse. Ist es nicht im Grunde bedauerlich, dass wir heute keinen Landtag mehr haben, der jede Abweisung eines 1 Jnterstiifzungsgesuches mit Strafe belegt! Wie würden wir es jedoch empfinden, wenn wir zur Erüffnung des Landtages auf das Rathhaus besehieden und dort uns den von Fürst!. Commissarien, unter deren Vorsitz die Verbandlungen statt.fünden, aus der landesherrlichen Verordnung, die uns bei der Vorladung von unserem Ortsamtmann bereits eingehiindigt worden, folgende Stellen vorgelesen würden: ״Sämmtliehe Juden haben sieh still, bescheiden und friedlich zu betragen, keinen ungeziemenden Fiter im Reden zu zeigen, keinem ins Wort zu fallen, viel weniger Jemanden zu helästigen,■ bei Vermeidung harter Geld- und Leibesstrafe, sie haben unweigerlich Allem, was die Commissare ihnen andeuten werden, zu folgen.” Die erste Thätigkeit des Landtages, nachdem die An- Wesenheit aller Juden durch Verlesung dos Namensverzeiehnisses constatirt worden, war die Wahl von sechs neuen Vorstehern, je eines für jeden Landostheil. Als Einleitung zur Wahl musste die gesummte. Judonsehaft wiederum eine (dientliehe Vermahnung der Herren fürstlichen Commissare au-!ihren, dass sic ihre Stimme nur an redliche, an verständig(*, zu Zank und Streit nicht geneigte Männer geben werde, an Männer, gegen deten Leben und Wandel Niemand mit liecht etwas einzu wenden habe, und die mit den übrigen Vorstehern und dem Rabbiner in Blut-, Freund- und Schwägerschaft bis zum dritten Grade nicht verwandt seien. ״ Die Namen der dann durch Stimmenmehrheit Gezeichneten wurden öffentlich an die Rathhausthür angeschlagen; wenn innerhalb einer gewissen Frist von keiner Seite eine begründete Einwendung gegen die Wahl erfolgte, wurde über dieselbe durch die Fürst!. Commissare dem Landesherrn Bericht erstattet, worauf

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