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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1897-01-01 · Heft 11 · p. Seite 508

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
41 (1896-1897)
Issue
Heft 11
Article
Die Judenlandtage in Hessen-Cassel
Date
1897-01-01
Page
Seite 508 (sequence 4)
Language
German
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508 Dio Judenlandtagc in Hessen-Cassel. Sämmt liehe Juden, Männer, Frauen und alle über 8 Jahre alten Kinder mussten regelmässig‘die christlichen Predigten besuchen; die genaueste Aufsicht wurde hierüber geführt, Zuwiderhandlungen noch in später Zeit auf’s Schärfste hestraft. So Hess die Landgräfin Amalie Elisabeth i. J. 104b sechzehn Juden, welche an Jom Kippur den jüdischen Gottesdienst im Hause des Rabbiners abgehalten und dadurch die für sie auf dem Rathhause in Cassel angesetzte Missionspredigt versäumt batten, in’s Gefängniss weifen und den Rabbiner aus dem Lande weisen. Am erträglichsten hatte sich die Lage der Juden unter dem direkten Nachfolger Pliiüpps des Grossmüthigen. dem Landgrafen Wilhelm dem Weisen (15f>7—1502). gestaltet. Es wurde ihnen mehr Freiheit, für ihren Handel gewährt und auch kein Zwang zum Besuche der Predigten ־ auf sie ausgeübt. Heber ein Huch ״der Judenfeind14, welches zu seiner Zeit ein gewisser Nigrinus veröffentlicht hatte, schrieb Wilhelm der Weise seinem 1 »rüder Landgraf Ludwig, zu dessen Beamten dieser Nigrinus gehörte, er, Landgraf Ludwig, möge doeh nicht (bilden, dass seine Theologen solche Bücher schrieben, durch welche die Feindschaft zwischen den verschiedenen Confessionen nur verschärft werden müsste. Wölb' man die Juden nach den Vorschlägen des Nigrinus behandeln, so dürfe man auch nicht zugeben, dass die Anhänger irgend eines anderen Bekenntnisses als des eigenen im Lande geduldet würden.44 Eines Weisen würdig(* Wolfe, Unter der Regierungszeit dieses Landgrafen wurden die hessischen Judenlandtage eingerichtet, die in erster Reihe eine möglich.st gerechte Vertheilung der nach den damaligen Zeitanschauungen mit Recht den Juden aufgebürdete 11 Lasten unter diesen selbst horbeifuhren sollten. Diese Institution jedoch, deren erst(* Einrichtung im Interesse der dudeh selbst geschehen sein mochte, wurde diesen mit der Zeit sie blieb bis in das erste Jahrzehnt unseres Jahrhunderts bestehen — zur schweren Plage. Im ganzen Hessenlande vertheilt, in 45 Städten und in 150 Dörfern Ober- und Nioderhessens, wohnten die Juden, bildeten sie grössere oder kleinere jüdische. Gemeinden, und aus allen diesen Ortschaften mussten nach je drei Jahren säinmtbche Männer, wenigstens sämmtliche Familienhäupter, nach einem vom Landesherrn hierzu bestimmten Orte wandern, um dort den gemeinsamen Landtag zu halten. — Und mit welcher

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