Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 41 (1896-1897)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Messiaszeit und zukünftige Welt
- Date
- 1897-01-01
- Page
- Seite 405 (sequence 14)
- Language
- German
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Messiaszeit und zukünftige Welt. 405 neben dein für jenen anderen — höheren — noelr Raum genug übrig bleibt. Doch lässt man sieb davon in dem eige- 11<m Werke schlechterdings nicht stören, nicht beirren. Die neuen Einrichtungen, die inan schuf, lassen zwar die Messiuszc.it, oder, was dieselbe zunächst bedeutet: die Erinnerung an das verflossene Staats- und Tenipelleben und die Hoffnung auf eine baldige glanzvolle Wiederkehr desselben nicht aus dem Auge; aber sie? sind im Ganzen und <!rossen doch von einer Art, als ob man sieb auch auf ein längeres Aus- ■ bleiben derselben hätte gefasst machen wollen. In der Tlint, die Anordnungen des jamnensisehen Synhedriums (und dieses selbst) bissen zuweilen das Kommen der Messiaszeit beinahe als etwas IT eher fl ü s sige s erscheinen. Selbstverständlich nichts weniger, als in beabsichtigter Weise; aber es läuft im Grunde doch darauf hinaus. Israel wird fortleben, wird in Zukunft auch ohne Tempel und ohne heilige Stadt und ohne Staat bestehen und gedeihen. Gebet und gute Werke ersetzen reichlich das Opfer. Gebet ist der wahre innere Gottesdienst; mit Wohlthätigkeit vereint übertrifft es wohl gar Opfer- und Tempeldienst. Das.Gesetz in allen seinen Theilen, einschliesslich der levitisehcn Reinheitsvorschrift.en und einschliesslich der so wichtigen auf den Bodenbesitz bezüglichen Gebote, kann auch fortan erfüllt werden 1). und das ist di(5־. Hnuptsnche. Ja, es gibt jetzt Etwas, was vielleicht noch wichtiger, noch verdienstlicher und heilvoller ist, als das Halten des Gesetzes, und das ist: das Studium des Gesetzes‘2). Es ist, mit einem Worte, die Idee des Judenthu 111s, im modernen Sinne fast, als eines von der nationalen und zugleich auch von der altreligiösen Schranke halb-befreiten, mit dem einstigen Staats- und Tempelleben zwar innig, aber doch nur noch gedanklich, ideell zusammenhängenden Israels, die sieb hier realisirt, die jetzt zum ersten Male praktisch ins Leben eingeführt wird, und sich gleich von Anfang an we.hrhaft und siegreich erweist 3). Nichts natürlicher, als dass sieh M Vgl. hierzu, wie überhaupt zu dom Ganzen, Griitz, Geschichte, Bd. IV (2. Aufi.) S, 13 ff. 72 ff. *)_M. IVa 1,1; Sifre Kkeh § 41 p. 79 ff.; cf. Kidd. 40h, jo!־. Chag. 76 c; am stärksten wohl jer. Poa 15 d: ר׳ ברכיה ור' חייא . . . חד אמר אפי׳ כי העולם כו?*ו איגו שוד אשי׳ ידבר א' מן התו׳ והד א׳ אפי׳ כי מצוותיה שי תו׳ אען שוות אפי׳ ידבר א׳ מן התו' (vgl, auch Mag. 16 b: .(גדול ת״ת יוהד מבגין בית המקדש י־) Vgl. die treffenden Worte Graetzens: ,,Kr (R. Joch. 1>, Sakka'1) bereitete den Uebergaug vor aus dem geräuschvollen, verwickelten StaatsLeben in das stille, aber nicht minder thatenreicho Gemeinde- und Godankenleben“ (a. a. 0. S. 26).