Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 41 (1896-1897)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Zur Geschichte der Khetthubba
- Date
- 1897-01-01
- Page
- Seite 220 (sequence 8)
- Language
- German
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220 Zur Geschichte der Khethubba. Frau zu nehmen, nach Kräften .... und (Niehtsj gegen sie zu vollführen, vielmehr Alles, was freigeborenen Frauen von Seiten würdiger Männer gebührt, ihr zu erweisen. Dagegen soll aueh sie den erlauchten . ., ihren zukünftigen Lebensgelahrten, lieben, hegen und ehren, ihm gehorchen, wie es nach ihrem Wissen dem ]{echte und 11 «•rkomrnen gemäss zu geschehen hat. Hier haben wir, was vor Allem entscheidend ist, die Erklärung des Bräutigams und die Gegenerklärung der Braut, wie sie in der ältesten Fassung des jüdischen Traubriefes uns vorliegt. Aber aueh im Einzelnen weist die^griechische und die aramäische Formel so umvidcrsprechliche Übereinstimmung auf, dass unzweifelhaft auf Abhängigkeit der einen Textirung von der anderen gefolgert werden muss. Nach dem von Merx entscheidend nachgewiesenen Einflüsse des byzantinischen Urkundenwesens auf das rabbinische werden wir auch hier geneigt sein, in der aramäischen Formel die Nachhildung der griechischen zu erkennen. Was die griechische Bechtsformel als ein den Frauen Gebührendes darstellt, verwandelt der jüdische Traubrief in ein bei jüdischen Männern ihren Frauen gegenüber Herkömmliches. Dagegen ist in der Erklärung der Braut die Uebereinstimmung eine vollkommene. Vielleicht darf sogar *hi ולכזורך’ ולייקר eine Wiedergabe der Vorlage: aya7:av xa\ ^aX^civ und in ולמשמש ולמפלח eine sogar ängstlich treue und daher missverständliche *) Uebersetzung von *«! Osca^s'Jsiv erkannt werden. Auch scheint mir der Ausdruck uer jerusalemischeu Fassung: וגם זאח חפלגיח קבלח עליה das לסד xai a3׳v/;v der griechischen Vorlage durchschimmern zu lassen. Auch wird eicht der Schluss dieser Fassung j— axoAoüÖ’togj ובנימיס מיוש,־־ אקילירדם als eine unmitteb bare Einwirkung dieser griechischen Vorlage bezeichnet werden dürfen. In welchem Lande und zu welcher Zeit diese Entlehnung zuerst erfolgt ist, kann vorläufig nicht festgestellt werden. Doch war es sicher die einzige nicht, welche der jüdische Traubrief aus dem spätrömischen Rechte und *) Vgl. hierüber Aron Fried mann, אגי־ת תשובה עי דבר הכתיבה וגומחה (Wien 1888) p. 52ff. In meiner Handschrift der Erklärung der Khethubba von Abraham b. Sabbatai del Vecchio aus Sassuolo (1615) finde ich sogar eine Polemik gegen R. Benjamin Seeb's richtige Auffassung von ואוקיר ואברח (Resp. Nr. 60): ומ״ש בבגימן ואב שאוקיר הוא מרשי כבו' ורומז רמ״ש ביבמות האוהב את אשתו כגופו והמככדו יותר מגופו איגו גר" וכי רדרשא [f. 62b בפ׳ (הערר) [.1 הע״י אמיגן השתא. Die gleiche Erklärung giebt aber bereits R. Simeon b. Zemach Duran in seinen! פי׳ הכתובה.