Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 41 (1896-1897)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Zur Geschichte der Khetthubba
- Date
- 1897-01-01
- Page
- Seite 221 (sequence 9)
- Language
- German
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Zur Geschichte der Khethubba. 221 ä<T Vorübergehend Aufzahlung Ausstattimgsgegenstande2) byzantinischen Fon 1mlinnig־ des Ehevertrages aufwies. sei hier nur aut’ die Febereinstinmiung in der Auflassung der Mitgift als eines fietiven Darlehens und auf die einmal selbst auf rund hundert 1 )!,nehmen1) bezifferte Ih’ihe derselben hingewiesen s. Wessely a. a• O. p. 14B. Der egyptiseh-jüdische Iloirathscontract. wie er uns heute in su viel aramäischen und arabischen Ausfertigungen vorliegt, noch eine andere Kntlelumng sogar aus der Kaiserzeit aufbewahrt, d. i. die genaue und der Mitgift ״ yipvr; und der Para- , wie denn aueli die in zahlreichen Stollen der Targumim, Talmude und Midraschim sieh erhalten und sogar das Verbum פרן dem neuhebräisehen Sprachschätze geliefert haben. Tin Zusammenhang mit dem Wegfall dieser Aufzählungen, durch den der Khcthuhha das individuelle Gepräge geraubt und zur Verhütung der Beschämung der weniger Bemittelten der Charakter der Gkueliformigkeit verliehen wurde, seheint mir auch im jerusaleniisehen Traubrief die Weglassung der zur Vermeidung der Voraussetzung von ScheiHverträgon anin den egyptisehen Aus- Fassung anzutretibn ist: דלא באסטבאהא ודלא בטיפסי רשט״־־י כהובאהא דתקיבי. Im Formular 1 uit aber aueli frfili römischen umständlich( phorna, dm* Worte oiz'fft, 7raccfo; . t 1 _ fr gewendeten Formel zu stehen, die fertigungen folgenden אלא 111 der ונרזיזק .!"!*י! בהון טיוטא דנן ולעלם des Jemen heisst' es dafür: ויל כל מידעי ותנאיי עד סיפתון דיטמרי אלא כחומר זען וכתיקון רביתינו .זכרינם לברכת ולא כטופסי כישראל ו: ,ן*־-,, דא לא כאסמכתא ייי* שטרי כתובות הנוהגות. ישטר היזק כי י) In Betreff der ebenfalls mich Huuderteu abgerundeten Khethubba von Jungfrauen. Wittweu und Priestertöchtern nach jüdischem Rechte vgl. Frankel, Grundlinien des biblisch - talmudischen Eherechte« u M. Bloch, צעדי תורת התקנות• II, 1 p. 44, 00, 82ff. *) Frankel Monatsschrift 1861, 118 f. hat die Bedeutungen dieser Worte nur in der früheren Terminologie des griechischen und römischen Rechtes ins Auge fassen können.