Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 41 (1896-1897)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Das apokryphische Esrabuch
- Date
- 1896-01-01
- Page
- Seite 99 (sequence 3)
- Language
- German
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Das npokryphisolie Esrabueh. 99 Diese Ergänzungen bestimmen mich, diesen Satz, don, wie schon bemerkt, auch Josephus nicht hat, von xoc: 7:7.3׳ tv:; TTGoaßa’voooiv bis 67/(ovoic aoitbv zu tilgen oder ihn nach Vers 50 zu versetzen. Der letzte Tlieil derselben jedoch, der die Priester nennt, ist an der Stelle, wo er sich befindet, beizubehalten. Denn wir haben bereits oben, auf Grund ganz anderer Erwägungen erkannt, dass die bei yp'/fya ־nothwondige Be- Zeichnung der Person, für die Sorge getragen wird, fohlt, und da es der Construetkm und der Ausdrueksweisc der parallelen Glieder der Verordnung genau entspricht, 7.7.1 7ca7. to:<; iepvxr. to׳c 7c4003j־J71v003tv mit yppyy.ee zu verbinden, so spricht auch dieser Umstand für die Ausscheidung des Satzes und die Beibehaltung der eben angeführten Worte. Die Verordnung dos Königs nennt, wie wir sehen, unter den im Tempel nothwendigon Gegenständen, für die er Sorge tragen will, auch die Kleidung der Priester, in der sie den Gottesdienst verrichten. Man gewinnt den Eindruck, dass die Priestorgewänder, die sonst in keinem apokryplüschen Buche betont werden, für unseren Gewährsmann besonderes Interesse hatten, da er sonst den heidnischen König nicht auch aut diese seine Aufmerksamkeit hätte ausdehnen lassen. Auch die Leviten werden mit Allem, was ihr Dienst im Heiligthum erfordert, versehen1); ebenso weist der König den Wächtern der Stadt2) Landstücke ־und Sold an3). Es darf wohl im D Josephus hat bior an Stelie der ypptflia des 111. Lsrayca upyava 0׳.<; ü/tvoi)׳:{. xov ös&v, was den vorher erwähnten Kleidern der Priester entsprechen würde; dann fehlt aber die Versorgung dor Leviten, die hier ebenso genannt sein muss, wie bei den Priestern und den Thorhütern. Josephus. hat demnach die yopr^la in diesem Sinne gedeutet, wie er es auch bei den Priestern nicht angiobt, dass sie verpllogt wurden; vielleicht aber enthielt schon seine Vorlage, die auch sonst verschieden gelautet haben muss die Musikinstrumente. 2) Da sich die ganze Verordnung mit dem Tempel und dessen Dienern befasst, ist es schwer zu glauben, dass hier von den Wächtern dor Stadt die Kode sei, wio es auch kaum denkbar ist, dass der Vorfasse!* den König auch für diese so woit gehende Sorge tragen liessc; es sind vielmehr die Leviten der zweiten Klasse, die Thorhilter dos Tempels und des Tempelbergcs, siehe 13üchlor, die Priester und der Cultus, Seite 122. 3) Ueber den Inhalt dieser Bestimmung sind die Commentatoren in Polgo der Vieldeutigkeit der liier gebrauchten Wörter nicht einig, besonders da auch Josephus einen völlig verschiedenen Wortlaut hat; nämlich xal xot<; <p!>\oc£1 xrrfi TtoXstu׳; xai xoö vaoö itpoocta^gv xk*fjpooc Tffi 60B־TiVat xal xotb־’ sxaoxov exo<; (W.Cfiiv&v xi rcp&c xvjv xoö ßioo a׳ypptov* Vergleicht^ man diesen Satz mit III. Esra 4, 56 xod näa xolc <ppoupoua1 v)]v tc6Xiv typa^s Bo&vai auxotc xX״r]poo; xai 0fpv>vta, so bemerkt man alsbald, dass Josephus nur das nicht hinlänglich deutliche Wort genau umschrieben 7*