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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1896-08-01 · Heft 11 (August 1896) · p. Seite 517

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
40 (1895-1896)
Issue
Heft 11 (August 1896)
Article
Geschichte und Annalen der Dyhernfurther Druckerei
Date
1896-08-01
Page
Seite 517 (sequence 3)
Language
German
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Geschichte und Annalen der Dyhernfurther Druckerei. 517 für das neue Unternehmen schon darum in Aussicht stand, weil im ganzen Osten Europas, ausser in Prag, keine Presse für die Juden thätig war, und machte schliesslich darauf aufmerksam, dass kein einziger christlicher Gewerbetreibender durch sein Unternehmen geschädigt werde. Die Sache ging danach den üblichen Instanzenweg. Das Oberamt überwies das Gesuch dem Breslauer Magistrat zur Aeusserung. Schon;am 7. Februar rieth diese Behörde i), indem sie zugleich ein von der Wittwe Marie Albrechtin geborenen Franckin, als Baumanniseker Erbin und Besitzerin der hiesigen privilegierten Buchdruckerei, ein gefordert es Gutachten beilegte, dringend, den Juden abzuweisen. Es sei eitel ”Wind mit den in Aussicht gestellten Yortheilen. Die Juden des Ostens würden nicht aufhören, ihre Drucksachen billig aus Holland zu beziehen. So werde weder der neue Buchdrucker lohnenden Absatz noch das .Zollärar irgend beträchtliche Einnahmen haben. Dazu komme die gefährlich nahe Coneurrenz der Presse von Frankfurt a. 0. und besonders derjenigen, die seit jüngster Zeit in ,,Walckersdorf in finibns Bohemiae“* 2) in Thätigkeit sei. Die ganze Sache sei vielmehr für den Juden nur ein ,,praetext, wie er mit Weib, Kindern und anderem jüdischen Gesindel, ohne welches keine Druckerei bestehen könne, unter dem Scheine der Buchdruckerei allerhand Abbruch and Schaden den Christen in Handel und Wandel zufügen und also in diesem Lande fixam sedem, vor sich und seine Nachkommen erhalten möge“. Solches aber werde Sr. Majestät gewiss nicht dulden, wreil zunächst in Breslau seit 1455 und in ganz •Schlesien seit 1584 den Juden der Aufenthalt gänzlich verboten sei, weil ferner ,,durch die gesuchte Freiheit einer Druckerei das schädliche Gifft der jüdischen Irrthümber in Contumeliam Beligionis Christianae und zur Verkleinerung der Ehre Gottes durch öffentlichen Druck noch mehr befördert, und 1) A. a. 0. p. 353. Eine wörtliche Abschrift dieses Actenstückes enthält die Handschrift E. 8, 25._(Libri ad reges et principes), fol. 159 bis 162 der Breslauer Stadtbibliothek. 2) Gemeint ist ohne Zweifel Weckelsdorf (Kreis Königgrätz), wo allerdings 1680, aber auch nur ein einziges Mal, ein hebräisches Buch gedruckt worden ist (Steinschneider, J. T., S. 76 u. C. B. No. 2487). Das Titelblatt (welches ich besitze), weist in der Umschrift oben links und rechts den Inhalt des Bandes (חלק מחזור שגי של ארבע פרשיות גם פורים ושבת הגדול .הסדר ושני רגלים פסח ועצרת לא נעדר) und unten das Chronostich (ושמחת עולם על ראשם לפ״ק) iu den grossen klobigen Buchstaben, die für die Prager Drucke jener Zeit charakteristisch sind, auf. Auf der Rückseite des Titelblattes beginnt sofort יוצר לפרשת שקלים-

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