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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1896-03-01 · Heft 6 (März 1896) · p. Seite 266

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
40 (1895-1896)
Issue
Heft 6 (März 1896)
Article
Isachar Bär, gen. Berend Cohen, der Gründer der Klause in Hamburg, und seine Kinder
Date
1896-03-01
Page
Seite 266 (sequence 5)
Language
German
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266 Isacliar Bar gen. Berend Cohen. Concurses dahin gegangen. Isaac Seligmann Berend Cohen war längst im unbestrittenen Besitze der Häuser seines Grossvaters, die er auf seinen eigenen■ Hamen im Stadt-Erbebuche eintragen, zu lassen rechtzeitig Sorge getragen hatte, der Concurs war aufgehoben, die Curatoren der Concursmasse hatten längst ihr Amt zurücldegen dürfen, als von einer Seite her, von der es wenig mehr fruchten konnte, im Interesse der gestrandeten Klause gegen den Sohn und Erben Seligmann Cohen’s die Klage erhoben wurde1). Philipp Joseph Cohen, der Sohn des früh verstorbenen Juspa Cohen, der in Kopenhagen sich an־ gesiedelt hatte, bevollmächtigte im eigenen und seiner Mittläger Hamen den Aeltesten der Gemeinde Altona, Levin Salomon, der vor dem rabbinischen Gerichtshöfe von Hamburg die Klage gegen Philipp’s Tetter, Isaac Seligmaim Berend Salomon, auf Wiederherstellung und Erhaltung der von ihrem Grossvater Berend Cohen für ewige Zeiten gestifteten Klause erheben sollte. Isaac Seligmann glaubte aber, der Yoiiadiuig des Rabbinates gar nicht entsprechen zu sollen. Unter den! Yorwande, dass in Fragen, die einen Concurs betreffen, die Einmischung eines rabbinischen Gerichtshofs durch das Staatsgesetz ausgeschlossen sei, erschien er selbst auf wiederholte Aufforderung nicht vor seinen Richtern, an deren Spitze Rafael b. Jelmtiel Siisskind Cohen, der Rabbiner der drei Gemeinden, stand. Als man deshalb mit der Yerhängung des kleinen Bannes gegen ihn vorging, suchte er hei der dänischen Staatsregierung Schutz, die durch die Entscheidung vom 28. Mai 1781 den Widerspruch seiner Kläger gegen die grundbücherliche Umschreibung der Hamburger Häuser auf Xsaac’s Hamen und die Aufhebung der Curatel über die Concursmasse abgewiesen hatte. Allein Levin Salomon hatte es durchzusetzen verstanden, dass durch Bescheid der dänischen Majestäts-Kanzlei vorn 24. December 1784 der Beklagte aufgefordert wurde, die gegen ihn erhobenen Forderungen vor dem rabbinischen Gerichtshöfe zu Hamburg austragen zu lassen. Durch ein Memorial vom 7. August 1785, in dem die entscheidende Stelle im Testamente Berend Cohen’s, die von der Erhaltung der Klause handelt, in deutscher Uebersetzung wörtlich mitgetheilt wird, erhob nun Levin Salomon vor dem Oberrabbiner Rafael Cohen in Altona gegen Isaac Seligmann Berend Cohen als den gegenwärtigen Besitzer jener der Stiftung 1) Ib. Nr. Y.

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