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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1896-03-01 · Heft 6 (März 1896) · p. Seite 260

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
40 (1895-1896)
Issue
Heft 6 (März 1896)
Article
Die Gemeindeverfassung von Kremsier
Date
1896-03-01
Page
Seite 260 (sequence 6)
Language
German
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260 Die Gemeiüdeverfassuiig von Kremsier Willigkeit, indem sie die Verantwortung für die einge brachte Be soll werde schrift auf sich selbst luden. An! 17. September im Jahre des Herrn 1638 leisteten sie folgende Abbitte: ,,Weil vor dem Hauptmann der Herrschaft Kremsier, in Gegenwart der Käthe anerkannt worden ist, dass wir ohne Wissen der Judengemeinde eigenmächtig, imbedächtig und leichtsinnig ein falsches Schriftstück zu überreichen uns er־ kühnten und in derselben unwahre und betrügerische Beschuldigung erhoben, ja sogar gegen die hoch und ehrenhaften Patres der Societas Jesu wie jene lasterhaften jüdischen Greise bei dem Propheten Daniel gegen die ehrenhafte, edle und an״ schuldige Susanna ein Unrecht begangen haben, deshalb bitten wir in aller Unterthänigkeit und Demuth, dass diese uns unsrer Yerschulden zu verzeihen geruhen, indem wir rersprechen, für künftige Zeiten, solches nicht mehr zu unternehmen. Damit aber die Unschuld dieser edlen und ehrbaren Jünglinge allen bekannt und offenbar werde, cla wir durch das Schreiben ihren guten Ruf unrechtmässiger Weise und gegen die Wahrheit schmälern wollten, so bekennen wir, dass wir die Unwahrheit gesprochen haben. Und diese unsere Abbitte soll zum künftigen Gedächtniss in die Tagebücher eingetragen werden. Auch sollen wir beiden Juden für all dies unser Vergehen mit Kerker bestraft werden.“ Welche Selbsterniedrigung legten diese Gemeindevertreter sich auf, und welches Martyrium Hessen sie über sich ergehen, um durch das Geständniss eigenmächtigen Handelns die Gefahr von der Gemeinde abzuwälzen, obwohl sie, wie aus der Beschwerdeschrift zu entnehmen ist, von ihr das Mandat und den Auftrag hatten. Gleichwie der heldenmüthige Richter Simson sich freiwillig den Philistern preisgab, damit diese ihre Rachgier von seinen Glaubensbrüdern abwenden, so hat mancher Judenrichter mit seinem eigenen Leibe die Gemeinde gedeckt, die gegen sie gezielten Pfeile aufgefangen und bereitwillig ihretwegen jede Demüthigung erduldet. Oft mussten die Vorsteher gegen den Fürstbischof und Magistrat selbst die bestrittenen Rechte der Gemeinde geltend machen und auf ihre Durchführung pochen. Als Erfolge ihres freimüthigen Auftretens und wiederholten Petitionierens wird in den alten Gemeindebüchern die Befreiung der Eunctionäre, die doch kein Gewerbe treiben, vom Schutzgelde verzeichnet. Am 9. März 1786 führte der Judenrichter Process mit dem Magistrat wegen des in der Judengasse stehenden Abdeckerhausesj welches zum Nachtheile der Juden in ein Branntwein־'

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