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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1896-03-01 · Heft 6 (März 1896) · p. Seite 259

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
40 (1895-1896)
Issue
Heft 6 (März 1896)
Article
Die Gemeindeverfassung von Kremsier
Date
1896-03-01
Page
Seite 259 (sequence 5)
Language
German
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Die Gemeindeverfassung yon Kremsier. 259 nähmlich die beklagens werthen und Bedrückten Kremsierer Juden verschiedene Injurien und Verletzungen erleiden mussten, so dass dieselben am Ring in der Gasse, ja selbst in ihren eigenen Häusern keine Ruhe haben können, indem jene zur!Nachtzeit in die Judenhäuser einbrechend sich einschlichen und zu schaden sich erdreisten, und diese nirgends in ihren Wohnsitzen sicher sind, ja dass jene sogar die nach jüdischer Sitte auf Pergamentzetteln geschriebenen Zehngebote Gottes von jüdischen Thüren herabrissen und nachher den Juden wieder verkaufen wollten, ihnen zum Aerger Kreuze darauf zeichneten auf die Thüren der jüdischen Schule aufklebten oder zerstreuten, dass sie eines Tages in die Fenster der jüdischen Schule Steine zu werfen begannen, und dass zu alledem die Juden, obwohl sie einigemal darüber bei den Herrn Patres der Jesuiten sich beschwerten, keine Genugthuung erhielten.“ Als jedoch die Beschwerdenführer vor den Hauptmann, dem die Sache zur Entscheidung befohlen war, geladen waren, stellte es sich heraus, dass die nächtliche Uebelthat, deren die genannten Studenten fälschlich beschuldigt waren, von anderen Jünglingen, und zwar von den Mendici (Bettelschülern) der Pfarrschule hei der Kirche der heiligen Jungfrau ausgeführt wurden, wozu diese sich auch bekannten und durch ihr Bekenntniss die Unschuld der erstgenannten Studenten bewiesen. Es bestätigte sich also die in der Beschwerde angeführte Thatsache, dass die Juden beunruhigt wurden, denen es schliesslich gleich sein konnte, von wem sie diese Missheilig־ Feiten erdulden mussten, uncl die das Recht zu verlangen hatten, dass die Schuldigen ausfindig gemacht und zum Ersatze verurtheilt werden. Zu ihrem Unglücke verwechselten sie in der Dunkelheit der Nacht die Bettelstudenten mit den damals noch weniger bekannten, doch wegen der von ihnen verübten nächtlichen Ungelegenheit berüchtigten Jesuitenschillern 1), Und diese Personenverweehslung sollte der ganzen Gemeinde verhängnisvoll werden. Nicht genug an den bereits erlittenen Qualen, sollte sie noch für die falsche Anschuldigung und Ehrabschneiderei büssen. Nun stellten sich die genannten Juden vor den Riss und bewiesen ihre Hingebung und Opfer-!) Das Jesuitencollegium wurde hier 1636 gegründet. Der Magistrat behielt sich vor, die auf frischer That erwischten Studenten in Haft zu setzen (Urk. im f. b. Archiv). Auch in anderen Orten litten damals die Juden durch die Jesuitenscliolaren, vergl. Perles a. a. 0., S. 15. S. Buh er, Ans che Schein, Einl. 17*

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