Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1896-03-01 · Heft 6 (März 1896) · p. Seite 258

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
40 (1895-1896)
Issue
Heft 6 (März 1896)
Article
Die Gemeindeverfassung von Kremsier
Date
1896-03-01
Page
Seite 258 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2829132-2829682-2829689-2879786--27027-2879816
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

258 Die Gemeiadeverfassung von Kremsier. 0 Öffentlichkeit hinauszutragen und die Entscheidung der Behörderi anrufen zu müssen1). Beim Bischof, vor dem er, begleitet von dem Gemeindediener in feierlicher Tracht zur Audienz erschien, stand der Judenrichter in hohem Ansehen und konnte zu jeder Zeit sein Anliegen Vorbringen, das selten abgewiesen wurde. Seiner hohen Würde sich bewusst und erfüllt von seinem erhabenen Berufe, Tater der Gemeinde zu sein, stand er obenan, wo es galt, dem Unrechte den Mund zu schliessen, falsche Anklagen zurückzuweisen, böse Anschläge zu vereiteln und die Ausführung unheilvoller Pläne zu hintertreiben. Ein Schutzhört der Bedrängten, half er mannhaft und unerschrocken den unschuldig Verfolgten zum Siege. Ein Kämpfer gegen Unbill, wehrte er jeden Angriff gegen das Selbstbestimmungsrecht der Gemeinde ab, ob dieser vorn Magistrat oder von welcher Seite immer erfolgte; ein Anwalt der Machtlosen, vertheidigte er muthig und thatkräftig, oft mit Gefährdung seines eigenen Interesses, die Ansprüche der Verkürzten; ein Vertreter der Gesammtheit, beseitigte er alle die freie Entfaltung der Persönlichkeit hemmenden Einflüsse und verwaltete die Gemeinde innerhalb der Schranken und Grenzen, welche sie sieh mittelst ihrer eigenen Ordnung gezogen hatte, selbstständig und autonom. Ein solcher Act der Selbstverleugnung und Abwehr ist uns von Jacob Cerny und Abraham Tobias überliefert2), welche gewiss als Vertreter der Gemeinde, da damals Privatleute kaum mit der Behörde verkehrt oder eigenmächtig einen so wichtigen Schritt unternommen hätten, die .Rechtssachen ihrer Glaubensgenossen gegen die Geistlichkeit und deren Schutzbefohlene führten. Am 5. Februar im Jahre 1638 überreichten sie im Namen der ganzen Judengemeinde derselben Stadt Kremsier dem hochwürdigen Prälaten und derzeit bestellten Administrator des Fürstbisthums eine Bittschrift, ״in welcher sie grosse Beschwerden und schwere Anklagen gegen die Studenten des Collegiums der Societas JESU vortrugen ל weil von diesen 1) Löbel Eulenberg, der ohne Taxzettel geschlachtet, den höchsten Bann übertreten und ausserdem fünffachen Betrag an der Gemeinde ausgeübt hat, wurde auf die Bitte des Judenrichters, diesen exemplarisch abzustrafen, am 21 Febr. 1695 von der herzoglichen Regierung wegen Importunenz, Petiten und Erpressungen zu 14 Tagen Arrest verurtheilt. 2) Mähr. Lau des-Archiv Nr. 8778; Herrn. Prof Dr. Näbelek verdanke ich die Uebersetzung der böhmischen Urkunde, auf die mich der k. k. Landes-Historiograph Dr. B. Bretholz aufmerksam machte.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.