Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1896-03-01 · Heft 6 (März 1896) · p. Seite 245

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
40 (1895-1896)
Issue
Heft 6 (März 1896)
Article
Das Fragmenten-Targum zum Pentateuch, sein Ursprung und Charakter und sein Verhältniss zu den anderen pentateuchischen Targumim
Date
1896-03-01
Page
Seite 245 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2829132-2829682-2829689-2879785--27015-2879805
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Das Fragmente n-Targum zum Pentateuch. 245 lierrähren des existirt haben kann. Hätte es ein solches damals gegeben, so hätte die Aufrechterhaltung jenes Yerbotes gar keinen Sinn, man hätte sich auch zweifellos inzwischen bereits längst mit ihm ausgesöhnt, wie das Beispiel der Septuaginta zeigt, um derentwillen man späterhin griechische Uebersetzurigen überhaupt für erlaubt erklärte. Aber auch in der späteren Amoräerzeit, da man in Babylonien ein bereits allgemein recipirtes Targum besass, hat es in Palästina schwerlich ein ähnliches, irgendwie bekanntes, und noch weniger ein anerkanntes Pen tat euch-Targum gegeben. Es wäre sonst kaum zu begreifen, warum seiner nirgends Erwähnung geschieht, während doch auf das babylonische Targum wiederholt Bezug genommen wird 1) nicht nur im babylonischen Talmud, sondern auch in Midrasch-Werken, bisweilen sogar von palästinensischen Amoräern2), die es gleichfalls unter der Pormel מתדגמינן also wie ein auch von ihnen recipirtes Targum anführen, Und dieses Stillschweigen ist um so hezeichnender, als es im j. Talmud selbst weder an Gelegenheit noch an Veranlassung fehlte, auf ein einheimisches Targum zu recurriren, wenn ein solches vorhanden gewesen wäre3). Allerdings finden sich in demselben, und ebenso auch in Genesis rabba, mehrfach Uebersetzungen zu bestimmten Stellen im Pentateuch, ־welche von derjenigen des Onkelos ab weichen; indessen wird an keiner Stelle auch nur mit einem Worte darauf hingedeutet, dass sie einem Targum entnommen seien, vielmehr ist es in vielen Pallen im Gegentheil ganz zweifeilos, dass es sich nur um mündliche Uebertragungen oder Erklärungen Einzelner handelt, die bisweilen auch namentlich genannt werden, wie noch weiter unten sich zeigen wird. Sprechen so von vornherein schon allgemeine und äussere Gründe gegen ein hohes Älter des Targum-Jeruschalmi, so 0 Vgl, bei Zunz, Gr. V.2, S. 67, b u. c; Seligsohn, Dissert., S. 33 f. 2J So von Samuel b. Hachman: Megilla 10b, G־. r. sect. 8, 3, Threni r. sect. 3, 2; Abba b. Mammel; G. r. sect. 4, 13. B. Berechja: Threni r, sect. 3, 4. 3) Sehr instructiv in dieser Beziehung ist eine Parallele zwischen dem bahyl. und jer. Talmud in einem und demselben Falle, welcher die in Mischna Kilajim VIII, 6 behandelte Streitfrage betrifft, ob שור ד.בר zu den Hausthieren gehöre (erste, oder allgem. Ansicht), oder aber zum Wilde (Ansicht R. Jose ’s). In beiden Talmuden wird die Uebersetzung von תאו (Deut. 14, 5) mit dieser Frage in Beziehung gebracht. Während es aber im Babii (Chullin 80a) heisst: דרככן סכרי בןדמתדנמינן תורבלא מינא דבהמד, חיא (Onkelos), heisst es im j. Talmud (Kilajim VIII, 6) ואילץ כמאץ כר׳ יוסי־ (cfr. Jonathan) דמתרגמין תורי בר וראמנץ.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.