Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 40 (1895-1896)
- Issue
- Heft 5 (Februar 1896)
- Article
- Isachar Bär, gen. Berend Cohen, der Gründer der Klause in Hamburg, und seine Kinder
- Date
- 1896-02-01
- Page
- Seite 227 (sequence 8)
- Language
- German
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Isachar Bär gen. Berend Collen. 227 betraut, täglich eine Hälfte des Psalters im Gotteshause ein Jahr hindurch zum Andenken an den Verstorbenen zu recitiren. An die Annen der Gemeinde Worms sollen ausserdem noch fünfzig Thaler vertheilt werden. Am ersten Todestage des Erblassers sollen ausserdem noch sechshundert Reichsthaler an die Armen von Altona und die würdigsten dürftigen Frommen und Gelehrten der drei Gemeinden in Beträgen von fünf Thalern zur Vertheilung gelangen, und weitere hundert Thaler an Arme, die bei dieser Vertheilung nicht berücksichtigt werden konnten oder bei der Verloosung durchgefallen waren. Die Diener und Dienerinnen des Hauses erhalten nach letztwilliger Verfügung zusammen einen Betrag von 400 Reichsthalern. Die Klause wird ausserdem noch mit zwei silbernen Leuchtern bedacht, .die Seligmann Cohen und seine Hachkommen allsabbathlicfa mit Kerzen zu versehen die Pflicht übernehmen. Zwei Stiftungen in der Höhe von tausend und zweitausend Zins bringend angelegten Reichsthalern dienen dazu, alljährlich am Rüsttage des Neujahrsfestes die armen Schüler der Klause zu bekleiden und eine siebzehnjährige Waise mit der Brautausstattung* zu versehen. Salman b. Nehemia, der mit der Verwaltung dieser Legate betraut wird, erhält die Summe von 500 Thalern. Die Theilung des Vermögens unter den Erbberechtigten ist der älteste Sohn Seligmann vorzunehmen eingesetzt, der jedoch einen vertrauenswürdigen Mann zur Abwickelung dieser Geschäfte hin zuziehen möge. Ihm selber gebührt, da er seinen Antheil als Erstgeborener bereits hei seiner Verehelichung ausgefolgt erhalten hat; nur ein gleicher Theil mit den Uebrigen. Bevor die Theilung vorgenommen wird, ist für Nathan und Ereudchen Cohen ein Betrag von je 22000 Reichsthaler Courant auszuscheiden, die ihnen, den damais noch Unvermählten, der Vater noch schuldet. Seligmann wird in einem Codicill vom gleichen Datum zum alleinigen Testamentsvollstrecker eingesetzt, dem es an’s Herz gelegt wird, den Geschwistern mit Rath und That zur Seite zu stehen. Den Söhnen, vor Allem aber dem Erstgeborenen, dem, wie der Vater sagt, von Gott Erbetenen, macht er es zur heiligen Pflicht, täglich wenigstens Etwas zu ״lernen“. Es soll kein Tag vorübergehen, in dem Seligmann nicht zum Mindesten in einem der ethischen Grundwerke des mittel-alterliehen jüdischen Schriftthums Erbauung gesucht haben würde. 15*