Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 40 (1895-1896)
- Issue
- Heft 5 (Februar 1896)
- Article
- Die Gemeindeverfassung von Kremsier
- Date
- 1896-02-01
- Page
- Seite 215 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Gemeindeverfassung von Kremsier. 215 dieselbe hiermit solchen Berdon gnädig genehm halten und bestätigen. Urkunde dero Hofkanzlei ge־wähnliche Fertigung. Gegeben Crembsir den 3, Februar! A° 1689. Fiirstl. Bischöfl. Olmtitz. Hof Canzlei (L. S.) Elias Isidorus Schmid. Demnach der hochwürdigste hochgeborene Fürst und Herr Herr Carolus von Gottes Gnaden Bischof zu Olmütz, Herzog, des heil. böhm. Seichs Fürst1) cet. Obwohl gegen diesen Berdon viele Beschwerden einliefen, da er in einer Zeit gemacht wurde, wo Handelschaft und Gewerbetreiben stark in Flor gewesen, behauptete er sich dennoch lange-) und erhielt eine wesentliche Erweiterung in der Gemeindeverfassung vom Jahre 1708, (§ 106—108, 137, 178), durch welche die genannte alte Ordnung ausser Kraft gesetzt wurde. Durch das Aufhören ihrer Giltigkeit aber ist sie bis auf einige bei Krochmal (a. a. 0. Nr. 24, 102) erhaltene Fragmente aus Mangel an Beachtung verloren gegangen. Veranlassung zur Erneuerung gab wohl nebst der fortgeschritteneu geistigen Entwicklung und dem ausgedehnten Geschäftsverkehr das in diesem Jahre von Herzog Carl III. ertheilte umfangreiche Privilegium, welches eine ganze Um־ gestalt an g in das Gemeindeleben brachte. Unter anderen tief eingreifenden Reformen, welche dasselbe bewirkte, wurde am 10. März und 20. Mai dieses Jahres die Anlegung eines jüdischen Grund- .und ICirchenväter-Buches angeordnet, ,,worin alle bisherigen und in Zukunft erbauten und erkauften Häuser und Schulsessel ordentlich eingetragen werden sollen mit allen Klauseln, die solche Kraft und. Macht und Beglaubigung in Allem und Jedem haben, als wenn es vor den vornehmsten Juristen geschehen wäre.“ Solche vielseitige, über alle Zweige des Gemeindewesens ausgebreitete Veränderungen legten das Bedürfniss nach einer neuen jüd. Stadtpolizei-Ordnung nahe, ״welche vermöge hochobrigkeitlichen Befehls durch dazu verordnete Vorsteher als ב) Der Text stimmt mit dem Original, nur in der Schreib ,weise weicht vorstehende Abschrift an einigen Stellen ab. 2) In einer am 2. December 1752 von der Kaiserin Maria Theresia für die Juden Mährens zur Einhebung der Contribution (90000 fl) ge״ gebenen Norma wird der Nikolsburger Pardon als Richtschnur für alle Gemeinden festgesetzt. (§ 14.) Er umfasst 25, mit dem hiesigen Berdon in manchem gleiche §§. Beider Prototyp waren die ״Tikune Pardon“ von Prag (1654), die § 106 der jüd. Stadtpolizei erwähnt werden. Die Etymologie des Wortes Berdon, Pardon, ist nicht sicher. Nach Perles a, a. 0., S. 58. 68 wäre es aus dem poln. Parodline herzuleiten.