Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 39 (1894-1895)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Die Privilegien der jüdischen Gemeinde in Kremsier
- Date
- 1895-01-01
- Page
- Seite 421 (sequence 6)
- Language
- German
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Die Privilegiea der jüdischen Gemeinde in Kremsier. 421 legia, Begebnissen, Freiheiten, welche Sie von Unseren jehweiligen Herren Torfahren an dem Bisthum Olmitz erlangt und wir solche ohnedem, in den Ton Sr. Lbden Herrn Wolfgang Cardinal Ton Schrattenbach Eminentz, Seeligster Gedächtnis, Ihnen Juden sub dato Kremsier den 7ten Augnsti des Torlängst abgeweilten 1713 Jahres, hierüber ertheilten Bestättigung und respective deren Augmentirung sich hiebei Tor in dem hier testamentirten Orginali von Wort zu Wort inserirten befinden in diese Unsere Obrigkeitliche Confirmation zu widerhohlen und aufs Neue einzutragen, inmassen von solchen ohne dies zur Zeit auch schon in Tielen ahgekommen ist Gonfirmiren demnach und bestättigen hierauf mit Vnseren •wohlbedachten Wissen und Willen in Kraft dieses Briefes, ihre der Kremsierer Judenschaft obstehende Privilegia, Begehnissen und Freiheiten, jedoch nur insoweit, als solche bis jetzt ad ultimum possessionis momentum in usu sind und ■denen aus Gelegenheit der Judenschaft hier Landes Terschiedentlieh emanirten allergnädigsten Kaiser und königl. Rescriptis Declaratoriis und Sanctionibus Pragmaticis bevoraus in diesem, dass sie Juden an Sonn- und Feiertagen oder auch anderen etwa verbothenen Tagen, den ganzen Tag hindurch keine Handlschaft treiben und ihre Waaren verkaufen sollen und in dem mindesten nicht zuwiderlaufen, in gl eichen aber auch denen Obrigkeitlichen verschiedenen Terordnungen, Kraft deren ein oder der andere Missbrauch schon abgestellet worden und in Specie auch denen von Wayland Hochgedachten Lbden Herrn Wolfgang Cardinalen von Schrattenbach, als Unseren immediato Antec-essore, Unserer Residenz-Stadt Kremsier sub dato Wischau, den Elften Octobris des Siebenzehn Hundert-Sechs und dreissigsten Jahrs ertheilten Obrigkeitlichen und Respective von Unserem Olmützer Getreuen Dom-Capitel bestätigten Handveste nominatim aber §p110 10 wegen des Compascui, Undecimo wegen Schlachtung, die Woche nur 3 Stück Ochsen, und Duodecimo wegen verbothenen Branntweinbrennen und Schänken in der Judengasse nicht Contradiciren sondern wir billig Con- ■firmiren, damit sie sich dieser ihnen Ton Uns als Obrigkeit, jedoch mit der obigen Restriction und Ausnahme mithin also oliue Nachtheil des Publici et Tertij gnädigst confirmirten jüdischen Privilegien, Begebnissen und Freiheiten künftig, insolang sie hier im Lande tolerirt wurden ohne männiglicher Hindernis gebrauchen können und mögen und auch dabei geschützet und ruhig gelassen werden sollen. Zu Urkunde und mehrer •Sicherheit dessen allen, haben wir Endesgefertigten statt und