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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1895-01-01 · Heft 9 · p. Seite 422

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
39 (1894-1895)
Issue
Heft 9
Article
Die Privilegien der jüdischen Gemeinde in Kremsier
Date
1895-01-01
Page
Seite 422 (sequence 7)
Language
German
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422 Die Privilegien der jüdischen Gemeinde in Kremsier. in Namen Sr. Hochfürstlichen Gnaden als hiezu befollmächtigte diesen Confirmations-Brief eigenhändig unterschrieben und das Hochfürstliche Olmützer Bischöfliche Grössere Oanzlei-Insigl wissentlich heran hängen lassen. So geschehen Olmütz den Dreizehnten Monats-Tag Jul:ij des Ein Tausend-Sieben-Himdert fünf und Vierzigsten Jahre Georg Mairswald Glandorf Heinrich von Patzfeld. Damit schliesst der 4. Band der im Gemeindearchiv aufbewahrten Privilegien. Mehr oder weniger die jeweilige Volksstimmung in 1111wesentlichen Abweichungen zum Ausdrucke bringend, gleichen sie in allen Hauptpunkten einander, in den Verhaltungsmassregeln gegen Gewaltthätigkeit bei etwaigen Aufständen und Feuersgefahren, welche Verordnungen im Privileg des Herzogs Carl III. sechs Paragraphen einnehmen. Ob diese blos auf dem Pergamente standen, oder auch zur Ausführung kamen? Die Ur~ künden schweigen über diesen Punkt. Seit Menschenge denken; enstand kein derartiges Feuer in der Judengasse, bei welchem man den Schutz des fürsterzh. Personals zu beanspruchen nöthig gehabt batte. Hingegen erzählen ältere Zeitgenossenr dass bei einem in der Mauritiuskirche (1836) ausgebrochenem Brande, zu dessen Löschung sogar die jüdischen Lehrer vom Unterrichte hinweggezogen wurden, die durch einen liebr:. Vers das Datum 16D0 sinnig anzeigende Feuerspritze der Gemeinde die Kirchengeräthe und den Altar unter Wasser setzte, so dass diese nebst den Heiligenbildern vom Untergänge gerettet wurden. Auch war seit undenklichen Zeiten in der Judengasse kein solcher Zusammenlauf, der mit Hilfe der Musketiere,, die von der Gemeinde ihre eigenen Flinten und bestimmtes• Wochengeld erhielten, hätte unterdrückt werden müssen. Bei der Plünderung im Jahre 1742 waren sie ohnmächtig oder unthätig. Die Kirchen fürsten nahmen demnach während fast 600 Jahren 60 Ducaten jährliches Schutzgeld, abgesehen von den Kosten der Privilegien, ohne factische Gegenleistung. Nichtsdestoweniger sei ihr guter Wille, ihre Schutzbereitschaft, die in diesen Zeugnissen fürstlicher Hochherzigkeit sich ausspricht, für spätere Geschlechter in der jüdischen Geschichte verzeichnet.

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