Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 39 (1894-1895)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Die Privilegien der jüdischen Gemeinde in Kremsier
- Date
- 1895-01-01
- Page
- Seite 419 (sequence 4)
- Language
- German
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Die Privilegien der jüdischen Gemeinde in Kremsier. 419 liehen: Cammer zu liefern schuldig seyn, Bisherr in natura gegeben haben, Sintenmahlen aber Wier Ynss Da die Hände nicht binden, und die Freiheit, wass Dergleichen nach Unseren eigenen Gefallen anzunehmen, nicht Benehmen lassen können, noch wollen, alss soll es künftig in Ynserer freyen disposition Beruhen, ob Wier sothane Cammerey, und Pfeffer entweder in natura oder aber in geld Das stlickl Cammerey pr Zwölf Pfund Pfeffer in-currentepreis, Dero Juden Richter alle Jahr Dessentwegen gehörigen orths, wie man es nehmblich annehmen wolle, Zeitlich anzufragen haben wird. Zu Yhrkundt, und mehrerer Sicherheit, Desssen allen, haben Wier Diessen Unseren Confirmations- und Cessions- Brieff eigenhändig Unterschrieben, Ynd Ynser Cantzley Insigl Daran hängen lasssen. So geschehen in Vnserer Bischöflichen Residenz Stadt Crembssier den T.ten Augusti 1713. Wolff Cardinal v. Schrattenbaclu Aber selbst schon im Besitze der Privilegien, lebten die Juden in beständiger Furcht, dieser verlustig zu werden, und strebten danach, sich das Wohlwollen der hohen Obrigkeit durch allerlei Gefälligkeiten und freiwillige Gaben zu hehaupten. So wurde am (25. Cheschwan 474 =) 17. October 1713 beschlossen, dem Cardinal Sehrattenbach, der äugenblicklich verreist und in Geldverlegenheit ist, 7000 fl. vorzustrecken, welche Summe auf S. Brat (1000 fl.), Hirsch Bruch (1000 R. Tin), M. Braf (800 fl. Rh.), S. Munk (350 fl), R. Sundl’s Enkel (150 fl. Rh.) vertheilt wurde, auf deren Be־ Zahlung mit dem Yermögen der ganzen Gemeinde garant.irt wurde. Am (3. Adar II 475 =) 8. März 1715 wurde, wie es im Grundbuche heisst, zur Yerhütung jedes aus der Unterlassung entstehen könnenden Nachtheiles vom Magistrat 1000 fl. ausgeliehen, um Wolf Wertheimer zu zahlen, der diese Summe der Gemeinde zu einem Darlehen für den Cardinal im Betrage von 4000 fl. vorstreckte. Doch alle Bemühungen waren vergebens gegenüber der den Juden feindselig gesinnten Bevölkerung, die sich durch die Privilegien verkürzt glaubte und zu wiederholten Malen um die theilweise Aufhebung derselben, besonders der Gerichtsbarkeit und um dasYerbot des Handels mit Innländischen Tüchern angeblich ״ohne mindesten Effect“ petitionirte (1735—1736). Gewiss ist auf das ungestüme Drängen der missgünstigen Beschwerde führenden Bürger die am 27*