Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 39 (1894-1895)
- Issue
- Heft 8
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1895-01-01
- Page
- Seite 382 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2829132-2829668-2829677-2879191--26472-2879246- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
382 Besprechungen. an das Hofflager nach Berlin davon berichtet, von da aber unterm 12. Dec. a. p. den Bescheid erhalten, ״dass die fernere Untersuchung gegen diesen Menschen, so wie auch alle Bestrafung unterbleiben, die Präge aber: ob selbiger als ein unvergleiteter Jude an dem bisherigen Ort seines Auffentiialtes ferner zu dulden sei? dem Finanz-Departement zur Entscheidung überlassen werden sollte.“ Wir können daher nicht umhin, Ew. Excellenz zur Entscheidung dieser Frage gantz gehorsamst zu submittiren, und fügen nur noch bey, dass dieser Steblizky, der sich den Namen Joseph Abraham beigelegt, in Nicolai von Christliehen Eltern gebohxen, 60 Jahr alt ist, mit nichts handelt, sondern sich mit Lesung der Bibel beschäftiget, tiefsinnig und hypochondrisch ist, von seinem Sohn, dem er seine possession cediren müssen, unterhalten wird, sonst aber friedsam, ruhig und still lebet. Ob ihn nun zwar das dasige Toleranz-Amt mit zum Etat gebracht; So haben wir ihn dennoch aus vorgedachten Ursachen, und da er als Jude keine Nahrung treibt, mit keinem Canone belegt, da derselbe auch ohnedies 60 Jahr alt ist, weiches Alter auch andere Juden, befindenden Umständen nach von Erlegung des Canonis dispensixt. Wir sind daher der ohnmasgeblichen Meinung: dass diesem wahrscheinlich am Verstände kranken Menschen wohl die Erlaubnis ertheilt werden könnte, sein Leben auch als Jude zu Nicolai beschliessen zu dürffen, welches wir also Ew. Excellenz hohen Genehmigung gehorsamst anheimstellen. v. Pfeil, v. Kloeben. Beisel. Sehnecker. v. Massow. Böhm, v. Zitzwitz. Neuwertz. v.Kittlitz. Hoym. Andreae. Praedel. Unterm 28. Juli ertheilte darauf der Minister seine Resolution, deren Concept wie folgt lautet: An E. HochLöbl. Bressl. p. p. Camer. Ew H. ermangle nicht auf dessen Bericht vom 17ten hujus wegen des zum Judenthum übergetretenen ehemahligen Rathmannes Steblizky in Nicolai, in deroselben Antworth zu erwidern: wie in Rücksicht auf die hierbey vorwaltenden Umstände mit Ew. H. einig bin, dass diesem, wahrscheinlich am Verstände kranken Manne die Erlaubniss ertheilt werden könne, sein Lehen in Nicolai ohne Erlegung eines Canonis zu beschliessen und hiernach hat Ew. H. das Weitere zu verfügen. Hoym. Genau hiernach wurde dann schon am 2 August der Kriegs- und Steuerrath von Wal speck besehieden (Kgl. Staatsarchiv P. A. II, 49 k., bei Neustadt, S. 18). Damit war für die Behörden die Angelegenheit erledigt. Sie kümmerten sich um den Proselyten nicht mehr und Hessen ihn in Frieden seine Tage beschliessen. Nur noch ein Lebenszeichen erhalten wir von ihm. Im Jahre 1798 versuchte er gemeinsam mit einigen Glaubensgenossen den endlosen Wirren in der kleinen jüdischen Gemeinde seiner Vaterstadt 1791 —־־ zählte sie 44 Seelen1) — ein Ende zu machen. Die Eingabe, in welcher der Oberschlesische Landesälteste Salomon Isaak in Pless um Abhülfe nach dieser Richtung hin und um Ordnung des Vorsteh er-Amts in der Synagoge gebeten wurde, unterschrieb er an erster Stelle2), ein Beweis für die Achtung, die ihm 1) v. Rönnen. Simon, die frtili. und gegenw. Verli. d. Juden in den särnmtl. Landesth. d. Preuss. Staates, S. 240. Dass jeder derselben eine grössere Clientei um sich gehabt hätte, wie Biberfeld (Mag. S. 189) annehmen will, dafür ist keinerlei Anhaltspunkt vorhanden. 2) Sie gehört, wie ich bereits in meinem Jahrb. f. 1892 a. a. 0. bemerkt habe, zu einem etwa 1890 irgendwo in Nicolai aufgefundenen Actenstiick, das sich längere Zeit in meinen